Betriebliche Weiterbildung
Fortbildung ist als Teil von Personalentwicklung ein Instrument, um die Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch zu fördern und eigene Ziele konsequent zu verfolgen.
Der erste Schritt ist immer die Auswahl der passenden Fortbildungsmaßnahme. Notwendige oder gewünschte Fortbildungsmaßnahmen können in den Jahresmitarbeitergesprächen geplant oder eigeninitiativ vorgeschlagen werden.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zielgerichtet auf die Qualifizierungsmaßnahme vorbereitet.
Die betriebliche Weiterbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit der der Kreisvolkshochschule, dem Hessischen Verwaltungsschulverband oder anderen Bildungsträgern.
Bildungsurlaub
Der Bildungsurlaub ist im Bildungsurlaubsgesetz geregelt. Demnach haben alle in Hessen Beschäftigten einen Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Bildungsurlaub kann auf zwei Blöcke mit jeweils mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen aufgeteilt werden.
Ein Bildungsurlaub dient zur politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung oder zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nach einem sechsmonatigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. Hierzu wird der Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn schriftlich benachrichtigt sowie eine Anmeldebestätigung, ein Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung und ein Programm der Bildungsveranstaltung vorgelegt.
Der Bildungsurlaub kann auch auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahres eine schriftliche Erklärung beim Arbeitgeber abgegeben wurde.
Arbeitsplatzbezogene Fortbildungen
Die Strukturen in vielen Aufgabenbereichen der Kreisverwaltung haben sich in den letzten Jahren verändert und werden sich auch in Zukunft weiter verändern.
Deshalb ist es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig, eine eigene berufliche und persönliche Weiterbildung zu betreiben. Eine gezielte Fortbildung der Beschäftigten ist von der Kreisverwaltung als Arbeitgeber ausdrücklich erwünscht und wird gefördert.
Für unsere Beschäftigten besteht auf der einen Seite eine große Auswahlmöglichkeit und auf der anderen Seite die Verantwortung, im Rahmen der eigenen Initiative die individuellen Fortbildungswünsche mit den Verantwortlichen abzustimmen.
Qualifizierung: Verwaltungsfachwirt/in
Verwaltungsfachwirte und -fachwirtinnen sind als Beschäftigte in leitenden Funktionen tätig oder üben qualifizierte Sachbearbeiteraufgaben aus, die dem gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst entsprechen. Sie bearbeiten z.B. Personal-, Finanz-, Verkehrs-, Liegenschafts- oder Bauangelegenheiten und übernehmen vielfältige Fach- und Führungsaufgaben.
Voraussetzungen
- Bestandene Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Bürokommunikation, Angestelltenprüfung I oder Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung.
- Praktische Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst bis zum Zeitpunkt der zweiten schriftlichen Prüfung in Abhängigkeit von der Ausbildungsnote.
Bachelor-Studiengang „Public-Administration“
Der Studiengang wurde nach dem Bologna-Prozess modifiziert und zum Bachelor-Studiengang Bachelor of Arts allgemeine Verwaltung umgewandelt.
Der duale Bachelorstudiengang Public-Administration passt sich der Entwicklung der Kommunalverwaltungen an, die sich immer mehr zu modernen, kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen entwickeln.
Daher spielt auch Kundenorientierung im Studium eine Rolle. Der Studiengang vermittelt alle notwendigen Kenntnisse, um Fach- und Führungskräfte auszubilden. Zu den Aufgaben gehört beispielsweise das Treffen von Entscheidungen auf der Grundlage von Gesetzen.
Voraussetzungen
Für die Zulassung zum Bachelor-Studiengang „Public-Administration“ wird die Fachhochschulreife oder Hochschulreife benötigt. Interessierte müssen für ein Studium an einer Fachhochschule berechtigt sein.
Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst dauert 3 Jahre an der Hochschule für Polizei und Verwaltung Wiesbaden am Standort Gießen. Abgeschlossen wird der Vorbereitungsdienst mit der Laufbahnprüfung. Die Hochschule für Polizei und Verwaltung verleiht anschließend den akademischen Grad „Bachelor of Arts (B.A.)“.