Zur Kontrolle der Haushaltswirtschaft gibt es auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung Institutionen, die die Haushaltswirtschaft aus der Sicht des Parlaments überprüfen und dem Parlament über das Ergebnis dieser Prüfung berichten. Diese Institutionen werden traditionell mit der Bezeichnung Rechnungsprüfung versehen.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Gießen trägt wie die meisten Rechnungsprüfungsämter in Hessen den Namen Revision. Diese neue Bezeichnung soll zum Ausdruck bringen, dass die Aufgaben der Rechnungsprüfung nicht nur in der Prüfung von Rechnungen, sondern zunehmend auch in einer umfassenden Finanzkontrolle und Beratung der Verwaltung bestehen.
Gemeinden in Hessen mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen ein eigenes Rechnungsprüfungsamt einrichten, andere Gemeinden können es. Haben sich Gemeinden dagegen entschieden, werden dessen Aufgaben durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises wahrgenommen. Die Revision nimmt mit Ausnahme der Stadt Gießen die Aufgaben der Rechnungsprüfung für die 17 Kommunen im Landkreis Gießen wahr.
Zu den Pflichtaufgaben der Revision gehören:
- Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse des Landkreises sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden prüfen
- Kassen-, Buch- und Betriebsprüfung von Beteiligungen des Landkreises Gießen sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Beleg-, Sach- und Ordnungsprüfungen im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises Gießen sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Unvermutete Prüfung und laufende Überwachung der Kassen des Landkreises Gießen sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Verwendungsnachweise über verschiedene Bundes-, Landes- und sonstige Förderprogramme mit Prüfungsverpflichtung prüfen
- Sonder- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Daneben wurde die Revision noch mit der technischen Prüfung des Landkreises Gießen sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden beauftragt (z.B. Prüfung von Auftragsvergaben und Baurechnungen).