Jede natürliche Person nimmt eine Rolle im Datenschutz ein, sei es als…
- Bürger/in
- Verbraucher/in
- Vorgesetzte/r
- Mitarbeiter/in
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder sichergestellt.
Das Hessische Datenschutzgesetz vom 7. Oktober 1970 war weltweit das erste Datenschutzgesetz überhaupt. Erst 1977 trat das erste Bundesdatenschutzgesetz in Kraft.
Mit Novellierung des Hessischen Datenschutzgesetzes 1986 wurde die Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Behörden des Landes Hessen zwingend vorgeschrieben und später die Aufgaben im Gesetz genauer festgelegt.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung Gießen überwacht als zentrale Aufgabe die Einhaltung der Bestimmungen des Hessischen Datenschutzgesetzes sowie anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften bei den verschiedenen Abteilungen der Kreisverwaltung Gießen.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe…
- berät sie die Verwaltungsleitung.
- unterstützt und kontrolliert sie die Daten verarbeitenden Organisationseinheiten.
- prüft sie die durchzuführende Untersuchung vor Einführung neuer oder wesentlicher Änderungen bestehender Datenverarbeitungsverfahren bei der Kreisverwaltung Gießen.
- arbeitet sie mit dem Personalrat in Fragen des Schutzes von Mitarbeiterdaten zusammen.
Was tun bei Verstößen?
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann jederzeit Kontakt zum Hessischen Datenschutzbeauftragen aufnehmen. Der Hessische Datenschutzbeauftragte ist für die Überwachung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen aller Behörden in Hessen zuständig.
Darüber hinaus können sich die Beschäftigten der Kreisverwaltung in Fragen des Datenschutzes unmittelbar an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden. Alle Anfragen werden – auf Wunsch – vertraulich behandelt.
Bei der Aufgabenwahrnehmung ist die Datenschutzbeauftragte frei von Weisungen und untersteht unmittelbar der Landrätin. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen kann die Datenschutzbeauftragte diese beanstanden.
Kommunale Datenschutzbeauftragte
Alle Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen haben einen eigenen bzw. eine eigene Datenschutzbeauftragte/n zu bestellen. Diese sind zuständig für die Einhaltung des Datenschutzes in ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.