Der Landrat/die Landrätin, zeitweise auch Kreisrat oder Kreisdirektor, ist der/die oberste Verwaltungsbeamte des Landkreises. Zeitweise waren die Amtsinhaber gleichzeitig Provinzdirektor von Oberhessen.
Für den Fall einer Besetzung der damaligen Landeshauptstadt Darmstadt in den 1920er Jahren sah ein Krisenplan sogar vor, dass Gießen provisorische Landeshauptstadt und der Gießener Landrat provisorischer Staatspräsident des Volksstaates Hessen geworden wäre. Dieser Fall ist jedoch nicht eingetreten.
Bis 1933 wurde der Landrat/die Landrätin vom Staat eingesetzt. Dies war zunächst das Großherzogtum und später der Volksstaat Hessen. Während der NS-Zeit bestimmte der Kreisleiter der NSDAP die Landräte. Von 1945 bis 1946 wurden die Landräte von der US-amerikanischen Besatzungstruppen eingesetzt.
Während vor dem demokratischen Neubeginn in den Nachkriegsjahren der Landrat in erster Linie staatliche Aufgaben hatte, kamen danach kommunale Aufgaben neben den staatlichen Aufgaben dazu. Bis zur Kommunalisierung vieler staatlichen Aufgaben im Jahr 2005 war der Landrat/die Landrätin einerseits Verwaltungsleiter/in der Kommunalbehörde „Kreisausschuss“ für alle Selbstverwaltungsaufgaben, andererseits aber auch eine untere staatliche Behörde mit Landesaufgaben.
Bis 1952 war der Landrat/die Landrätin gleichzeitig auch Vorsitzende/r des Kreistages. Seither ist er/sie Verwaltungsleiter/in und Vorsitzende/r des Kreisausschusses. Bis 1992 wurde der Landrat/die Landrätin vom Kreistag gewählt. Danach wurde die Urwahl, also die Direktwahl durch die wahlberechtigte Bevölkerung eingeführt, sodass im Landkreis Gießen erstmals im September 1997 die Direktwahl eines Landrats (Willi Marx, SPD) durchgeführt wurde. Seit 2010 hat – erstmals in Hessen – mit Anita Schneider (SPD) eine Frau das Amt der Landrätin inne.
Landkreis Gießen
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