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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

 

Die politischen und rechtlichen Grundlagen des alten Reichs, dem Heiligen Römischen Reich deutscher Nation, wird durch den Reichsdeputationshauptschluss im Jahr 1803 zerstört. Zahlreiche Kleinstaaten werden aufgehoben, indem fast sämtliche kirchlichen Besitztümer aufgelöst werden und kleinere Herrschaften größeren zugeordnet werden. Mit diesen aufgehobenen Kleinstaaten werden zahlreiche weltliche Fürsten für linksrheinische Gebietsverluste entschädigt.

 

Auch die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, zu der auch zum größten Teil das Gebiet des heutigen Landkreises Gießen gehört, ist von dieser Neuaufteilung betroffen. Aus dem Besitz der aufgelösten geistlichen Kurfürstentümer Mainz und Trier erhält Hessen-Darmstadt großen territorialen Zugewinn als Entschädigung für die von Frankreich annektierte Grafschaft Hanau-Lichtenberg.

 

1806 muss der hessische Landgraf Ludwig X. Mitglied des napoleonischen Rheinbundes werden und seine Soldaten für dessen Kriege zur Verfügung stellen. Als Ausgleich dafür erhält er den Titel Großherzog und weitere territoriale Zugewinne. Erst nach der Niederlage Napoleons bei Leipzig wechselt Hessen-Darmstadt zur Koalition der Siegermächte.

 

Die territorialen Neuordnungen Europas nach dem Sturz Napoleons durch den Wiener Kongress 1815 bestimmen auch die Neugliederung des Großherzogtums Hessen-Darmstadt mit den drei Provinzen Rheinhessen, Starkenburg und Oberhessen bis zu seiner Auflösung im Jahr 1945.

 

Um die umfangreichen Gebietsgewinne Hessen-Darmstadts zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu integrieren, ist eine Neuordnung der Justiz- und Administrationsverwaltung erforderlich.

 

 

1821 – Gründung der Hessischen Landratsbezirke

 

Auf der Grundlage der 1820 erlassenen Verfassung des Großherzogtums Hessen-Darmstadt wird die Trennung von Justiz und Verwaltung in der ersten Instanz am 14. Juli 1821 vollzogen. Im Zuge dieser Neuordnung werden unter Aufhebung der bisherigen Ämter Landrats- und Landgerichtsbezirke geschaffen. Im Bereich des heutigen Landkreises Gießen existieren zunächst im Wesentlichen die zwei Landratsbezirke Gießen und Grünberg.

 

Der Landratsbezirk Gießen wird geschaffen aus dem Stadtamt Gießen, dem Landamt Gießen, dem Amt Hüttenberg, dem Amt Allendorf an der Lumda, dem Ort Crumbach aus dem Amt Blankenstein, der Stadt Königsberg und den Orten Frankenbach, Naunheim und Waldgirmes aus dem Amt Königsberg, den Patrimonialgerichten Busecker Tal und Hermannstein. Der Landratsbezirk Grünberg setzt sich zusammen aus dem Amt Grünberg, dem Gericht Ober-Ohmen, den adeligen Gerichten Londorf und Winnerod.

 

Den dritten Landratsbezirk im Bereich des späteren Landkreises Gießen bildet der am 24. April 1822 geschaffene Landratsbezirk Hungen, der sich aus den solmsischen Ämtern Hungen, Wölfersheim, Grüningen, Lich, Nieder-Weisel, Laubach, Utphe und dem Ort Einartshausen zusammensetzt.

 

Die Stellung und die Zuständigkeit der Landräte werden in umfangreichen Amtsinstruktionen geregelt. Sie sind für Administrativ-, Regierungs- und Polizeisachen zuständig. Zu den Polizeisachen gehört etwa die Forst-, Jagd- und Fischereipolizei, Sitten-, Unterrichts- und Kirchenpolizei, Wasser- und Flussbaupolizei, Gesundheits-, Feuer-, Armen-, Handels-, Gewerbe-, Bevölkerungs- und Landwirtschaftspolizei. Außerdem führen sie die Aufsicht über das Zunftwesen und über Gefängnisse.

 

Das Jahr 1821 bringt auch eine entscheidende Neuerung in Bezug auf die gemeindliche Selbstverwaltung mit sich: Ein Gesetz über die Gemeindeordnung wird erlassen, um „die Angelegenheiten der Gemeinden auf die Grundlage eigener, selbständiger Verwaltungen ihres Vermögens durch von der Gemeinde Gewählte unter der Oberaufsicht des Staates zu ordnen“.

 

Mindestens 400 bis 500 Einwohner sind erforderlich, um eine eigene Bürgermeisterei zu bilden. Der ehrenamtliche Bürgermeister wird von der Staatsregierung ernannt, nachdem die Einwohner des entsprechenden Ortes drei in Frage kommende Personen gewählt haben. Der Ortsvorstand wird gebildet aus dem Bürgermeister, den Beigeordneten und dem Gemeinderat. Bei letzterem handelt es sich um eine beratende und kontrollierende Behörde, die dem Bürgermeister zur Seite steht.

 

Der Gemeinderat wird aus sämtlichen wählbaren Einwohnern einer Gemeinde gewählt, wobei die Zahl der Gemeinderatsmitglieder abhängig ist von der Einwohnerzahl. Ein Gemeindeeinnehmer ist zuständig für die Einnahmen und Ausgaben und wird nach Anhörung des Gemeinderates von der Provinzialregierung ernannt.

 

 

1832 – Verwaltungsreform: Aus Landratsbezirken werden Landkreise

 

Mit der Aufhebung der Landratsbezirke durch das Organisationsedikt vom 6. Juni 1832 wird eine Vereinfachung der Verwaltung bezweckt. Die Reform bringt eine Neubildung von größeren Verwaltungseinheiten, die nun die Bezeichnung „Kreise“ erhalten, jeweils mit einem Kreisrat an der Spitze. Die Kreisräte in den Provinzialhauptstädten Gießen und Darmstadt werden zusätzlich als Provinzialkommissär bezeichnet. Sie sind zugleich Vorgesetzte der Kreisräte der jeweiligen Provinz.

 

Auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Gießen kommt es im Wesentlichen zur Bildung von zwei Kreisen, nämlich den Kreisen Gießen und Grünberg. Bestandteile des Kreises Gießen sind die Stadt Gießen, die Orte Königsberg, Krumbach, Rodheim, Frankenbach, Hermannstein, Naunheim, Fellingshausen, Bieber, Waldgirmes, Heuchelheim, Klein-Linden, Allendorf an der Lahn sowie die zu diesen Orten gehörigen Höfen und Mühlen.


Der Kreis Grünberg mit dem Amtssitz Grünberg setzt sich zusammen aus dem vormaligen Landratsbezirk Grünberg und dem Landratsbezirk Gießen, mit Ausnahme der dem Kreise Gießen zugeteilten Orte.

 

 

1837 – Gebietsreform: Viele Gemeinden kommen hinzu

 

Der Kreis Gießen erhält vom Kreis Grünberg die Gemeinden Albach, Allendorf/Lumda, Alten-Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Garbenteich, Großen-Buseck, Hausen, Kirch-Göns, Lang-Göns, Leihgestern, Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Pohl-Göns, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Steinbach, Trohe, Watzenborn-Steinberg.

 

Nach der Abtretung an den Kreis Gießen erhält der Kreis Grünberg aus dem Landratsbezirk Hungen die Orte Eberstadt, Ettingshausen, Freienseen, Gonterskirchen, Hattenrod, Ilsdorf, Inheiden, Lardenbach, Laubach, Lich, Münster, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Ruppertsburg, Trais-Horloff, Utphe, Wetterfeld und Wohnbach. Mit Zustimmung des Grafen Solms-Rödelheim wird die Gemeinde Einartshausen, die bis dahin zum Landratsbezirk Hungen gehört, dem Kreis Grünberg einverleibt.

 

 

1841 – Verwaltungsreform: Ein neuer Kreis wird gebildet

 

Die nächste einschneidende Veränderung auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Gießen bringt die Bildung eines neuen Kreises. Infolge der Abtretung der Solms-Braunfelsischen „standesherrlichen Ausübung der Justiz- und Polizeiverwaltung und der Aufsicht über Kirchen- und Schulsachen im Bezirk Hungen“ an den Staat wird aus den Bezirken der Landgerichte Hungen, Lich und Laubach. Amtssitz war Hungen ein neuer Kreis Hungen gebildet.

 

 

1848 – Der Druck der Revolution wird spürbar

 

Der Druck der Revolution 1848 bewirkt auch eine Veränderung der Verwaltungsstruktur. Die bestehenden Kreise werden zugunsten neuer Groß-Kreise aufgelöst, die als „Regierungsbezirke“ bezeichnet werden. Der neugeschaffene Regierungsbezirk Gießen setzt sich aus dem Stadtgerichtsbezirk Gießen sowie den Landgerichtsbezirken Gießen, Grünberg, Lich (mit Ausnahme der Orte Ober-Hörgern und Eberstadt) und Laubach zusammen. Bei Letzterem werden allerdings die Orte Inheiden, Trais-Horloff, Utphe und Wohnbach ausgenommen. Der zuvor zum Kreis Hungen gehörende Landgerichtsbezirk Hungen fällt an den Regierungsbezirk Friedberg.

 

 

1852 – Restauration: Die Regierungsbezirke werden aufgelöst.

 

Die Verwaltungsreform der Revolutionsjahre hat nur wenige Jahre Bestand. Bereits vier Jahre später werden die Regierungsbezirke aufgelöst und an ihrer Stelle wieder Kreise gebildet mit einem Kreisrat an der Spitze. Die Provinz Oberhessen wird in insgesamt elf Kreise geteilt. Der Kreis Gießen setzt sich aus dem Stadtgerichtsbezirk Gießen, den Landgerichtsbezirken Gießen und Lich sowie den Orten Grüningen, Dorf-Güll und Holzheim aus dem Landgerichtsbezirk Hungen zusammen.

 

 

1866 – Die Hessische Landkreisordnung tritt in Kraft

 

In dem Deutschen (Preußisch-Österreichischen) Krieg 1866 steht das Großherzogtum Hessen auf der Verliererseite. Folge davon ist auch die Abtretung eines Teils des Kreises Gießen, festgehalten in dem Friedensvertrag zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen. Abgetreten wird der nordwestliche Teil des Landkreises Gießen, nämlich die Orte Frankenbach, Krumbach, Königsberg, Fellingshausen, Bieber, Haina, Rodheim, Waldgirmes, Naunheim, Hermannstein und ihre Gemarkungen. Die Exklave Treis an der Lumda, die Kurhessen an das Großherzogtum Hessen abtritt, wird wenige Zeit später dem Kreis Gießen zugeteilt.

 

 

1874 – Der Landkreis expandiert: Größere Verwaltungseinheiten werden geschaffen

Die in Folge der Reichsgründung von 1871 vollzogene Angleichung der Kreisverfassung des Großherzogtums an die preußischen Modelle bringt weitere Veränderungen.

 

Unter Beibehaltung ihres Charakters als staatliche Verwaltungsbezirke werden die Kreise nun zu Selbstverwaltungskörperschaften, wobei an die Stelle der beschränkt wirksamen Bezirksräte nun Kreistag und Kreisausschuss treten. Die Kreistagsabgeordneten werden auf sechs Jahre gewählt und sind unter anderem zuständig für die finanziellen Angelegenheiten, die Errichtung von Dienststellen des Kreises, die Bestellung von Wahlen zum Provinziallandtag und zum Kreisausschuss. Ebenso richten sie Anträge und Gutachten an Ministerien, die die Interessen einer oder mehrerer Gemeinden des Kreises berühren.

 

Ein Drittel der Abgeordneten werden von den wahlberechtigten 50 Höchstbesteuerten im Kreis gewählt, die restlichen zwei Drittel von den Bevollmächtigten der Gemeindevorstände. Ein weiteres Gremium des Kreises bildet der Kreisausschuss, der sich aus dem Kreisrat und sechs weiteren Mitgliedern, gewählt vom Kreistag, zusammensetzt.

 

Der Kreisausschuss wird für sechs Jahre gewählt. Seine Aufgaben bestehen in der Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistages, der Verwaltung der Kreisangelegenheiten nach Maßgabe der Gesetze, der Ernennung der Angestellten des Kreises und in der Ausführung der ihm übertragenen Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung. Bei Bedarf kann der Kreistag für die unmittelbare Verwaltung und Beaufsichtigung einzelner Kreisinstitute oder für die Besorgung einzelner Kreisangelegenheiten Kommissionen bestellen. Der Kreisrat führt als Organ der Staatsregierung die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung im Kreise. Er ist zugleich Vorsitzender des Kreistags und des Kreisausschusses.


Infolge einer Gebietsreform werden wieder hessische Kreise aufgelöst. Als Folge davon wächst der Landkreis Gießen um zahlreiche Orte an:


Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Groß- und Klein-Lumda, Odenhausen mit Appenborn, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen und Weickartshain aus dem seitherigen Kreis Grünberg sowie die Orte Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim mit Hof-Güll, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit dem Hof Ringelshausen, Rodheim mit Hof Gras, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe mit der Gemarkung Feldheim sowie Villingen (aus dem Kreise Nidda zugeteilt).

 

 

1917 – Reine Umbenennung: Aus Kreisräten werden Kreisdirektoren

 

Die Kreisräte erhalten die neue Bezeichnung „Kreisdirektoren“. Es handelt sich dabei lediglich um eine Umbenennung. Eine Kompetenzänderung ist damit nicht verbunden.

 

 

1933 – NS-Zeit: Der Landkreis wird gleichgeschaltet

 

Durch die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich werden die Provinziallandtage und Kreistage aufgehoben. Die Kreisausschussmitglieder werden nun vom Reichsstatthalter bzw. dem Führer der Landesregierung in Hessen benannt. Der Kreisausschuss wird auf eine beratende Funktion beschränkt und die Beschlusskompetenzen gehen auf den Kreisdirektor über. Die Bezeichnung Kreisdirektor wird jedoch bereits 1938 wieder abgelöst durch die Bezeichnung „Landrat“. Die wahre Macht aber liegt bei der NSDAP.

 

 

1937 – Die Provinzialdirektion wird aufgelöst

 

Die drei Provinzen des Volksstaates Hessen-Rheinhessen, Starkenburg und Oberhessen – werden aufgehoben. Somit wird auch die Provinzialdirektion Gießen aufgelöst.

 

 

1938 – Der NS-Reichsstatthalter verfügt: Die Stadt Gießen scheidet aus dem Kreis aus

 

Mit Wirkung zum 1. November 1938 verfügt der NS-Reichsstatthalter in Hessen in seiner Funktion als Führer der Landesregierung, dass neben den Städten Darmstadt, Mainz, Offenbach und Worms auch die Stadt Gießen aus ihrem bisherigen Kreis ausscheiden soll.

 

Eine einschneidende Veränderung auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Gießen bringt die Auflösung des Kreises Schotten. Dadurch werden die Gemeinden Freienseen, Gonterskirchen, Klein-Eichen, Lardenbach, Laubach, Ruppertsburg und Wetterfeld und die selbstständigen Gemarkungen Laubacher Wald I, II, III und Stockhäuser Hof dem Kreis Gießen zugeteilt.

 

 

1939 – Die Gemeinden Wieseck und Kleinlinden sowie der Schiffenberg werden ausgegliedert

 

Die Gemeinden Wieseck und Kleinlinden sowie die selbstständige Gemarkung Schiffenberg im Kreis Gießen werden in die Stadt Gießen eingegliedert, die daraufhin kreisfreie Stadt wird. Der Landkreis umfasst somit noch 83 Ortschaften.

 

 

1945 – Der Zweite Weltkrieg endet mit großen Schäden

 

Auch der Landkreis Gießen bleibt von den Auswirkungen des Zweiten Weltkrieges nicht verschont. Durch die Kriegshandlungen sind Verkehrsverbindungen, Wohnraum und Versorgungseinrichtungen erheblich zerstört. Von den Kriegsschäden betroffen sind vor allem Grünberg, Bellersheim, Heuchelheim, Langgöns, Leihgestern, Reinhardshain, Steinbach, Wetterfeld, Bersrod und Stangenrod, aber in erster Linie die Stadt Gießen.

 

Ende März 1945 beginnt die Besetzung des Landkreises Gießen durch die Amerikaner, die zunächst einmal alle öffentlichen Funktionen übernehmen. Als kurze Zeit später der erste Landrat durch die Militärregierung ernannt wird, sind die vordringlichsten Aufgaben, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Verwaltung wieder aufzubauen. Durch den bald einsetzenden Flüchtlingsstrom wächst die Bevölkerung des Kreises um mehr als 50 Prozent an.

 

 

1946 – Der Neuaufbau startet: Demokratische Strukturen und erste Kreistagswahl

 

Nachdem die Alliierten die Bildung von Parteien zugelassen haben, können die ersten Gemeinde- und Kreistagswahlen stattfinden. Neu hierbei ist die Wahl des Landrats durch den Kreistag. Bis dahin ist er staatlich ernannt worden.

 

 

1952 – Die Hessische Landkreisordnung tritt in Kraft

 

Die Hessische Landkreisordnung (HKO) tritt zugleich mit der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Kraft und setzt mit dem Grundsatz der konsequenten kommunalen Selbstverwaltung die provisorische Kreisordnung aus dem Jahr 1946 außer Kraft. Fortan wird der Kommunalverfassung das Prinzip der „unechten Magistratsverfassung“ zugrunde gelegt.


Auch das Wappen des Landkreises Gießen wird vom hessischen Innenminister in diesem Jahr genehmigt.
Nachdem die unmittelbare Not der Nachkriegszeit langsam, aber sicher überwunden ist, nimmt die wirtschaftliche, bauliche, finanzielle, soziale und kulturelle Entwicklung des Landkreises Gießen einen steten Aufschwung. Die Kreisverwaltung zieht 1952 in den Neubau „Landratsamt“ in der Gießener Ostanlage. Wohnungsbau, Wasser- und Abwasserversorgung werden zügig vorangetrieben.

 

Große Aufmerksamkeit gilt auch dem Straßenbau. Kindergärten, Spielplätze, Schulen, Volkshallen, Sportplätze, Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser werden gebaut. Im Juli 1953 wird das kreiseigene Jugendfreizeitheim in St. Peter-Böhl an der Nordsee eingeweiht. 1966 wird das Kreisaltenheim in Hungen seiner Bestimmung übergeben und 1968 das Kreiskrankenhaus in Lich in Betrieb genommen.

 

Ende der 60er Jahre bahnt sich in Hessen eine Gebietsreform an und innerhalb des Landkreises Gießen schließen sich Gemeinden freiwillig zusammen. Aber auch nach außen verändert sich das Kreisgebiet.

 

 

1967 – Die Gemeinde Kinzenbach wird eingegliedert

 

Aus dem Kreis Wetzlar schließt sich Kinzenbach der Gemeinde Heuchelheim (Landkreis Gießen) an.

 

 

1971 – Gemeinden kommen hinzu und fallen weg

 

Im Zuge der Gebietsreform wird Lehnheim aus dem Kreis Alsfeld ein Stadtteil von Grünberg. Altenhain, ebenfalls aus dem Kreis Alsfeld, wird ein Stadtteil von Laubach, und Salzböden und Odenhausen/Lahn aus dem Kreis Wetzlar gehen an Lollar. Die Gemeinde Ober-Hörgern schließt sich Münzenberg (Kreis Friedberg) an und geht somit dem Landkreis Gießen verloren, ebenso wie Allendorf/Lahn und Rödgen, die sich der kreisfreien Stadt Gießen anschließen.

 

 

1977 – Der neue „Lahn-Dill-Kreis“ und die Stadt Lahn

 

Zum 1. Januar 1977 wird der Landkreis Gießen mit dem Landkreis Wetzlar und dem Dillkreis im neuen „Lahn-Dill-Kreis“ und die Städte Gießen und Wetzlar und 14 weitere Gemeinden zur kreisfreien „Stadt Lahn“ zusammengeschlossen. Diese einschneidende Gebietsreform ist jedoch nicht von Bestand. Braunstein, seit 1970 ein Zusammenschluss der Gemeinden Winnen und Nordeck aus dem Kreis Marburg, wird außerdem dem (großen) Lahn-Dill-Kreis zugeordnet.

 

 

1979 – Neustart des Landkreises mit Gießen als Sonderstatusstadt

 

Bereits 31 Monate später wird der Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Lahn nach heftigen Kontroversen wieder aufgelöst. Erneut entstehen der Landkreis Gießen sowie die Städte Gießen und Wetzlar. Seit dem 1. August 1979 gehören die Städte Allendorf/Lumda, Gießen, Grünberg, Hungen, Laubach, Lich, Linden, Lollar, Pohlheim und Staufenberg sowie die Gemeinden Biebertal, Buseck, Fernwald, Heuchelheim, Langgöns, Rabenau, Reiskirchen und Wettenberg zum Landkreis Gießen.

 

Aus der Kommunalreform geht der Landkreis Gießen gestärkt hervor. Zu seiner Abgrenzung vor 1977 hinzu kommen die bis dahin kreisfreie Stadt Gießen sowie die Gemeinden Wettenberg und Biebertal im Nordwesten und die nach Langgöns eingegliederten Kleebachgemeinden. Die Stadt Gießen erhält den Stadtteil Lützellinden und verliert ihre Kreisfreiheit. Im westlichen Teil des ehemaligen großen Lahn-Dill-Kreises“ wird ein neuer, kleinerer Landkreis mit dem gleichem Namen und Sitz in Wetzlar gebildet.

 

 

1981 – Das Regierungspräsidium wird gegründet

 

Das Regierungspräsidium Gießen wird gegründet. Dies kann als Beginn einer mittelhessischen Identität gewertet werden. Inwieweit in Zukunft die Landkreise noch Bestand haben oder vielleicht durch Regionalkreise ersetzt werden, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Die Diskussion hierüber hat aber bereits begonnen.

 

 

1997 – Willi Marx (SPD) erster direkt gewählter Landrat

 

Erstmals wird im Landkreis der Landrat in direkter Wahl durch die wahlberechtigten Kreisangehörigen und nicht mehr vom Kreistag gewählt. Erster direkt gewählter Landrat ist Willi Marx.

 

 

2009 – Die Kreisverwaltung zieht zum Riversplatz

 

Die Kreisverwaltung zieht in das nicht mehr genutzte ehemalige Kasernengelände (ehemalige Waldkaserne/Rivers-Barracks) am Riversplatz und verkauft seine Liegenschaft in der Innenstadt.

 

 

2010 – Anita Schneider (SPD) ist die erste Landrätin in Hessen

 

Am 21. Januar 2010 tritt erstmals in Hessen mit Anita Schneider eine Frau das Amt der Ländrätin an. Gewählt wird sie in direkter Wahl durch die wahlberechtigten Kreisangehörigen am 7. Juni 2009.

 

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