Seit der ersten Kreiswahl nach dem Zweiten Weltkrieg am 28. April 1946 bestimmen die wahlberechtigten Kreisbürger über die Zusammensetzung ihrer Volksvertretung: dem Kreistag. Seit 1992 wird in Hessen auch der Landrat direkt vom Volk gewählt.
Seit der ersten Kreiswahl nach dem Zweiten Weltkrieg am 28. April 1946 bestimmen die wahlberechtigten Kreisbürger über die Zusammensetzung ihrer Volksvertretung: dem Kreistag. Seit 1992 wird in Hessen auch der Landrat direkt vom Volk gewählt.
Der Landrat, zeitweise auch Kreisrat oder Kreisdirektor, ist der oberste Verwaltungsbeamte des Landkreises. Zeitweise war der Landrat des Landkreises Gießen gleichzeitig Provinzdirektor von Oberhessen.
Seit Einführung der Hessischen Landkreisordnung (HKO) im Jahr 1952 wählt der Kreistag aus seiner Mitte einen Kreistagsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Kreistagsvorsitzende lädt zu den Kreistagssitzungen ein und leitet sie.
Der Landkreis Gießen hat eine lange und bewegte Geschichte seit 1821. Strukturelle und territoriale Reformen und Veränderungen prägten diese. Zeitweise, von 1977 bis 1979, ging der Landkreis Gießen im Lahn-Dill-Kreis und in der Stadt Lahn auf.
Auf historischen Karten ist gut zu erkennen, wie sich aus dem Landratsbezirk Gießen im Jahr 1821 der Zuschnitt und auch die Lage des Landkreises Gießen wesentlich verändert haben.
Das Kreiswappen zeigt einen Schild, dessen Oberteil in Silber ein rotes Balkendreieck und dessen Unterteil in Blau ein silbernes Antoniterkreuz enthält. Was sich dahinter verbirgt, ist hier nachzulesen.