Veterinäramt informiert über Schutz vor Hasenpest
Tote Tiere nicht anfassen
Tularämie, umgangssprachlich Hasenpest, wird seit vielen Jahren immer wieder bei einzelnen Wildtieren in Hessen festgestellt. Im Landkreis Gießen gab es in den vergangenen Monaten Nachweise bei zwei Feldhasen in Linden und Hungen, wie das Veterinäramt mitteilt. Die Erkrankung wird von Bakterien übertragen und endet für empfängliche Tiere – dazu gehören neben Hasen und Kaninchen auch Füchse und Dachse – meist tödlich. Auch Menschen können sich anstecken und erkranken. Nach Angaben des Robert Koch-Institutes sind dies bundesweit jährlich etwa 20 bis 30 Fälle, wobei von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist. Die Erkrankung kann grundsätzlich lebensbedrohlich sein. Todesfälle sind bei dem in Europa auftretenden Erregertypen aber sehr selten.
Eine Ansteckungsgefahr für Menschen besteht vor allem durch direkten Kontakt mit infizierten und erkrankten Tieren, deren Ausscheidungen oder kontaminiertem Wasser, durch Verzehr von nicht ausreichend erhitztem Fleisch oder das Einatmen von kontaminiertem Staub – zum Beispiel dann, wenn Jäger infizierte Hasen abbalgen.
Wer beim Spaziergang in Feld oder Wald tote Wildtiere findet, sollte diese grundsätzlich nicht anfassen, sondern den zuständigen Jagdpächter oder das Veterinäramt informieren. Diese können, wenn es erforderlich ist, weitere Schritte und eine Untersuchung veranlassen. Auch der Kontakt von Hunden zu Feldhasen und Wildkaninchen sollte vermieden werden.
Weitere Informationen geben das Veterinäramt des Landkreises Gießen, der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor sowie das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de