Mit Kühlthermometer und geübtem Blick
Das Team der Lebensmittelkontrolle des Veterinäramtes ist auch auf Veranstaltungen und Straßenfesten im Einsatz
Dreißig Grad im Schatten. Die Sonne knallt aufs Dach des Imbisswagens. Sechs Grad im Kühlschrank darunter – das passt: Das Salatdressing steht trotz der Hitze draußen kalt genug. Der Wasseranschluss funktioniert, Seife ist da, Einmalhandschuhe auch, die Arbeitsflächen sind sauber. Larissa Dogan macht Notizen. Alles okay, weiter zum nächsten Gastronomie-Stand.
Larissa Dogan gehört zu den Lebensmittelkontrolleurinnen und -Kontrolleuren im Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Gießen. Gerade die Sommermonate mit vielen Volks- und Straßenfesten sind für das Team eine herausfordernde Zeit. Denn neben allen Betrieben, die das ganze Jahr über kontrolliert werden müssen, sind auch mobile Stände auf Veranstaltungen zu prüfen. Allein am ersten Tag des Lahnuferfests in Gießen Ende Juni haben die Fachleute des Veterinäramtes 70 Mal planmäßig Stände kontrolliert. Hinzu kommen 30 Nachkontrollen am zweiten Tag – vor allem dort, wo im ersten Durchgang Mängel festgestellt wurden. Weitere 25 Nachkontrollen standen am dritten Tag an.
Eine korrekte Kühlkette vom Anfang bis zum Ende
„Wie oft und was genau kontrolliert wird, hängt immer von einer Risikobewertung ab“, erklärt Fachdienstleiterin Dr. Stefanie Graff. „Gerade bei hohen Außentemperaturen sind besondere Anforderungen zu beachten, wenn es um Waren wie Fleisch, Fisch oder Milchprodukte geht. Neben der allgemeinen Hygiene ist die ausreichende und nachvollziehbar dokumentierte Kühlung von Bedeutung – und zwar ununterbrochen vom Einkauf bis zur Verarbeitung.“ Kommerzielle Standbetreiber werden ebenso kontrolliert wie Stände von Vereinen oder Gruppen. „Wer selbst zubereitete Speisen anbietet, sollte auf leicht verderbliche wie Cremes, Mayonnaisen oder Torten mit Sahne eher verzichten“, rät Dr. Graff.
Nicht alle festgestellten Mängel sind gravierend. Manchmal geht es auch nur um Kleinigkeiten – etwa, wenn vergessen wurde, einen Papierhandtuchspender aufzufüllen. Behoben werden müssen sie trotzdem.
„Wer Lebensmittel anbietet, trägt eine hohe Verantwortung“, sagt Christian Zuckermann, zuständiger Dezernent des Landkreises Gießen. „Dass unsere Mitarbeitenden hier an 365 Tagen im Jahr genau hinschauen, dient nicht nur dem Verbraucherschutz, sondern natürlich auch der Sicherheit der Standbetreiber. Dem Team gilt hier ein großes Dankeschön für seine Arbeit.“
2437 überwachungspflichtige Betriebe verzeichnete das Veterinäramt im Landkreis Gießen im vergangenen Jahr – sie reichen vom kleinen Imbiss bis zum lebensmittelverarbeitenden Großbetrieb. 522 Mal wurden Proben zur Untersuchung entnommen. Zu kontrollieren sind Lebensmittel aller Art, darunter auch Gemüse, Kräuter und Getränke, aber auch andere Konsumerzeugnisse wie Tabakwaren, Kosmetik und Sonnencreme bis hin Tätowierfarbe, Bedarfsgegenständen wie Töpfen, Pfannen und Kinderspielzeug.
Weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung sowie ein Merkblatt für Imbiss-Stände auf Vereins- und Straßenfesten gibt es online unter www.lkgi.de/lebensmittelueberwachung.

