Veröffentlicht am: 31.01.2025|Kategorien: Veterinärwesen und Verbraucherschutz|

Blauzungenkrankheit: Tiere rechtzeitig impfen

Immunisierung sollte unbedingt vor der Weidesaison erfolgen

Wer Schafe, Rinder, Ziegen, andere Wiederkäuer oder Kameliden wie Lamas und  Alpakas hält, sollte seine Tiere rechtzeitig vor Beginn der Weidesaison gegen die Blauzungenkrankheit (BTV) impfen lassen – darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Gießen hin. BTV hat sich im Sommer vergangenen Jahres in ganz Deutschland ausgebreitet.

Für Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich, sie verursacht aber großes Tierleiden und wirtschaftliche Schäden. Infizierte Tiere können daran sterben oder so stark erkranken, dass sie nicht mehr lebensfähig sind. Auch Kälber und Lämmer infizierter Tiere werden teilweise nicht überlebensfähig oder tot geboren. BTV kann ebenso Ursache für einen Rückgang in der Milchproduktion betroffener Herden sein. Die Impfung gegen den aktuell grassierenden Erregertypen BTV-3 bietet den einzigen wirksamen Schutz gegen schwere oder tödliche Krankheitsverläufe.

Der BTV-Erreger ist ein Virus. Es wird durch eine blutsaugende Mückenart, sogenannte Gnitzen, übertragen. Infizierte Tiere stecken sich nicht gegenseitig an, die Übertragung geschieht nur über Gnitzen. Diese Insekten können bei milderem Wetter wieder verstärkt vorkommen und zur Ausbreitung der Krankheit beitragen. Tiere, die noch nicht immunisiert sind, benötigen zwei Impfungen im Abstand von mehreren Wochen. Bis ein wirksamer Schutz vor schweren Krankheitsverläufen besteht, dauert es also eine gewisse Zeit. Aus diesem Grund ist die frühzeitige Impfung vor der Weidesaison so wichtig.

Nach den Impf-Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Instituts für Tiergesundheit sollten auch Herden Auffrischungsimpfungen erhalten, die im vergangenen Jahr bereits gegen BTV-3 geimpft wurden oder in denen Infektionen vorkamen. Frühere Impfungen gegen andere Erregertypen schützen nicht vor BTV-3.

Zuschüsse von der Tierseuchenkasse

Für die Impfungen gibt es Zuschüsse von der Tierseuchenkasse: Bei Schafen und Ziegen zwei Euro pro Impfdosis, bei Rindern drei Euro. Die Impfungen erfolgen durch die jeweiligen Tierarztpraxen. Sie sind durch Tierhaltung oder Tierarztpraxis im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) zu melden. Eine zusätzliche Meldung an das Veterinäramt ist nicht nötig.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.lkgi.de/aktuelle-tierkrankheiten sowie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de/DE/themen/tiere/tiergesundheit/tierseuchen/blauzungenkrankheit.html

Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390 6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de

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