Veröffentlicht am: 02.09.2024|Kategorien: Veterinärwesen und Verbraucherschutz|

Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern ist auch im Landkreis Gießen angekommen

Veterinäramt informiert über Schutz vor Ausbreitung

Die für Wiederkäuer gefährliche Blauzungenkrankheit (BTV) hat sich in diesem Sommer in Hessen und ganz Deutschland ausgebreitet. Das Veterinäramt informiert über den Schutz vor der Krankheit, die Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden und andere Wiederkäuer befallen kann. BTV ist für Menschen nicht gefährlich, infizierte Tiere können aber daran sterben.

Auch der Landkreis Gießen ist seit mehreren Wochen von BTV betroffen. Die Fälle betreffen sowohl Schaf- als auch Rinderhaltungen sowie eine Alpakahaltung und verteilen sich über das Kreisgebiet.

Der BTV-Erreger ist ein Virus. Es wird durch eine blutsaugende Mückenart, sogenannte Gnitzen, übertragen. Infizierte Tiere stecken sich nicht gegenseitig an, die Übertragung geschieht nur über Gnitzen. Bei einem Nachweis von BTV gibt es – anders als bei Ausbrüchen anderer Tierseuchen – keine Restriktionszonen um betroffene Betriebe. Die übertragenden Gnitzen können überall vorkommen.

Schutz vor dieser Mückenart bieten dafür geeignete insektenvertreibende Mittel, die über den Körper der Tiere verteilt werden müssen. Das Veterinäramt empfiehlt diese sogenannte Repellent-Behandlung sowohl für kranke als auch gesunde Tiere, um eine Ausbreitung der Krankheit in Herden und zwischen Herden zu verhindern. Tritt die Krankheit auf, sollte die ganze Herde behandelt werden. Ebenso empfiehlt das Veterinäramt die Impfung gegen den derzeit grassierenden Erreger BTV-3, da sie vor schweren Krankheitsverläufen schützt. Frühere Impfungen schützen vor anderen Serotypen des Erregers, nicht aber gegen die aktuelle Variante.

Für die Impfung gegen BTV-3 gibt es Zuschüsse von der Tierseuchenkasse: Bei Schafen und Ziegen zwei Euro pro Impfdosis, bei Rindern drei Euro. Die Impfungen erfolgen durch die jeweiligen Tierarztpraxen. Sie sind durch Tierhalter oder Tierarztpraxis im Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank) zu melden. Eine zusätzliche Meldung an das Veterinäramt ist nicht nötig.

Wie sind erkrankte Tiere zu erkennen?

Tiere mit Krankheitssymptomen haben erhöhte Körpertemperatur, sind apathisch und sondern sich von der Herde ab. Es kommt zu Rötungen der Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist selten und nur bei sehr schweren Verläufen zu beobachten.

Bei Rindern beinhalten die klinischen Symptome unter anderem eine Entzündung der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider und Maulhöhle. Es können auch Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum beobachtet werden. Eine BTV-3-Infektion verläuft bei Rindern und Ziegen in der Regel milder als bei Schafen.

Bei Krankheitsanzeichen sollte immer ein Tierarzt hinzugezogen werden.

Weitere Informationen gibt das das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter BMEL – Tierseuchen – Blauzungenkrankheit (BT)

Das Veterinäramt ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390 6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de

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