Veröffentlicht am: 06.03.2026|Kategorien: Schulen und Sport|

Sportförderrichtlinie des Landkreises: Förderanträge ab sofort online stellen

Vereine können mit wenigen Klicks Unterstützung beantragen

Sportvereine im Landkreis Gießen können Förderanträge nach der Sportförderrichtlinie des Landkreises ab sofort vollständig online einreichen. Der Landkreis ermutigt alle Vereine, die bislang noch keine Förderung beantragt haben, das Angebot zu nutzen. Das digitale Antragsformular steht auf der Internetseite des Landkreises bereit: www.lkgi.de/sportfoerderung.

Die Sportförderrichtlinie des Landkreises ist seit Ende 2024 in Kraft. Sie bündelt alle Fördermöglichkeiten für Sportvereine transparent, um so das ehrenamtliche Engagement der Vereine noch besser zu unterstützen. Förderfähig sind unter anderem Projekte der Kinder- und Jugendarbeit sowie die Gewinnung, Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, Schiedsrichtern und Vorstandsmitgliedern. Auch die Anschaffung und Reparatur langlebiger Sportgeräte sowie überregionale Sportveranstaltungen und Kooperationen zwischen Sportvereinen und Kindertagesstätten können gefördert werden.

„Die Sportvereine mit ihren ehrenamtlich Aktiven leisten einen immens wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen und für die Gesundheitsförderung in unserem Landkreis, sodass wir ihre Arbeit gezielt mit unserer Sportförderrichtlinie unterstützen möchten“, sagt Christopher Lipp, Sportdezernent des Landkreises Gießen.

Je nach Antrag und Nutzungszweck sind Zuschüsse von bis zu 500 Euro pro Antrag möglich. Auch die Förderung mehrerer Vorhaben eines Vereins ist möglich.

Vereine, die Fragen zur Antragstellung oder zu den Fördermöglichkeiten haben, können sich an das Team Sport in der Kreisverwaltung wenden: sport@lkgi.de oder Telefon: 0641 9390-1676. Die Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung unterstützen darüber hinaus auch bei der Beantragung weiterer Fördermittel des Landes Hessen und stehen auch ansonsten zu allen Fragen rund um den Sport im Landkreis Gießen zur Verfügung.

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