Sogenannte Uferaufweitungen – hier am renaturierten Abschnitt der Lumda in Staufenberg – stellen Lebensraum wieder her und sorgen dafür, dass Hochwasser sich ausbreiten kann. (Foto: Landkreis Gießen)
Veröffentlicht am: 02.07.2026|Kategorien: Natur- und Umweltschutz|

Gemeinsam Gewässer zurück zur Natur bringen

Wasserbehörden, Kommunen und Verbände legen Schritte für Renaturierungen fest

Begradigte Fluss- und Bachläufe, Uferwände aus Beton, Staustufen und Wehre, trockengelegte Auen, Einleitung von Abwässern: In der Vergangenheit haben Menschen den Lauf und Zustand von vielen Gewässern verändert – und das oft mit negativen Folgen. Die Wasserrahmenrichtlinie der EU und weitere Gesetze zum Gewässerschutz haben darum zum Ziel, Oberflächengewässer bis zum Jahr 2027 in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Zum Beispiel, indem Wehre und Wanderhindernisse für Fische und Kleinstlebewesen durchlässig gestaltet und naturnahe Strukturen geschaffen werden. Dazu gehören etwa Ufer-Aufweitungen und Mulden, in denen Wasser sich ausbreiten kann.

Im Landkreis Gießen haben Kommunen mit Begleitung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises in den vergangenen Jahren an vielen Stellen Renaturierungen umgesetzt, so etwa an der Lumda in Staufenberg oder am Wißmarbach in der Gemeinde Wettenberg. Dies wurde vor allem mithilfe von Landesmitteln möglich. Zwischenzeitlich unterstützt das Land Hessen teilnehmende Kommunen mit dem Programm „100 Wilde Bäche“ durch die Hessischen Landgesellschaft. „Wichtige Voraussetzung für solche Vorhaben sind die passende Projektplanung und -Steuerung“, erklärt Christian Zuckermann, zuständiger Dezernent des Landkreises Gießen. „Die Maßnahmen kommen vielen Belangen zugute: Lebensräume für Tiere und Pflanzen entstehen, die Gewässerqualität verbessert sich und sie dienen dem Hochwasserschutz, wenn Retentionsräume geschaffen werden.“

Verträge erleichtern Planung und ermöglichen Zusammenarbeit

Um auch weitere Gewässer zu renaturieren und die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen, haben nun viele Beteiligte sogenannte öffentlich-rechtliche Verträge als Ergänzung zum Programm „100 Wilde Bäche“ abgeschlossen: so die Unteren Wasserbehörden der Landkreise Gießen und Marburg-Biedenkopf, die Obere Wasserbehörde des Regierungspräsidiums Gießen und der Wasserverband Lahn-Ohm, der unter anderem für die Unterhaltung der Lahn zwischen Cölbe und Gießen zuständig ist. Die Verträge regeln verbindlich, mit welchen Schritten und in welcher Zeit Bäche und Flüsse renaturiert werden. Der Wasserverband Lahn-Ohm kann dabei einen Gewässermanager als externen Dienstleister nutzen – ebenso wie für Vorhaben über das Programm „100 Wilde Bäche“ unterstützt der Dienstleister in der Planung, Umsetzung und beim Beantragen von Fördermitteln. Dienstleisterin ist wie beim Programm „100 Wilde Bäche“ ebenfalls die Hessische Landgesellschaft.

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