Bundestagswahl am 23. Februar
Unterlagen zur Briefwahl jetzt beantragen
Am Sonntag, 23. Februar 2025, sind auch die Menschen im Landkreis Gießen zur Wahl des 21. Deutschen Bundestags aufgerufen. Wer die Möglichkeit zur Briefwahl nutzen möchte, sollte den entsprechenden Antrag aufgrund der verkürzten Fristen für die vorgezogene Neuwahl so früh wie möglich stellen.
Die Briefwahlunterlagen können bei den Wahlämtern der Städte und Gemeinden beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen, auf deren Rückseite ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt ist, sind in den vergangenen Tagen an alle Wahlberechtigten zugestellt worden.
Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck per Brief, Fax oder E-Mail gestellt werden. Außerdem bieten zahlreiche Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen ein digitales Antragsformular, sodass die Briefwahlunterlagen auf einfache Weise beantragt werden können. Die Wahlämter benötigen zur genauen Identifizierung die Vornamen, den Familiennamen, die Anschrift und das Geburtsdatum.
Der Briefwahlantrag kann auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen sofort in Empfang genommen werden können und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens um 18 Uhr am Wahltag beim zuständigen Wahlamt angekommen sein.
Auf der Internetseite des Landkreises Gießen unter Wahlen sind die zugelassenen Kreiswahlvorschlägen und weitere Informationen rund um die Bundestagswahl zu finden. Auch ein Musterstimmzettel steht dort zur Ansicht zur Verfügung.