Alkohol und Nikotin im Gepäck für die Freizeit?
Jugendförderung des Landkreises bietet Fortbildung für Mitarbeitende der Jugendarbeit
Zigarette, Shisha, Bier, Hochprozentiges – die Welt von Alkohol und Nikotin bleibt Jugendlichen nicht verborgen, viele von ihnen probieren das Eine oder Andere früher oder später aus. Zeltlager und Ferienfreizeiten sind nur zwei Beispiele, bei denen Jugendliche schnell mal um die Ecke verschwinden und anfangen zu experimentieren. Doch wie gehe ich als Betreuungsperson damit um? Wie gefährlich ist der sogenannte Probierkonsum und welche Konsequenzen kann ich ziehen? All diese Fragen beantwortet die Fortbildung „Fahrt ins Blaue – Sommer, Sonne, Alkohol?“ am Freitag und Samstag, 31. Januar und 1. Februar 2025.
In Kooperation mit dem SuchtHilfeZentrum Gießen e.V. bietet die Jugendförderung des Landkreises Gießen das zweitätige Seminar rund um den Konsum von Alkohol und (E-)Zigaretten im pädagogischen Kontext von Jugendfreizeiten und Co an. Zusammen betrachten die Teilnehmenden verschiedene Situationen der Jugendarbeit, in denen der Probierkonsum eine Rolle spielen kann.
Die Fortbildung soll ehrenamtliche, nebenberufliche und hauptberufliche Mitarbeitende der Jugendarbeit zum einen rechtliche Grundlagen vermitteln, ihnen aber auch Hintergrundwissen zu bestimmten Substanzen und ihren Auswirkungen auf die Entwicklung von Jugendlichen an die Hand geben.
Ziel des Seminars ist es, gemeinsam mit den Referentinnen Sophie Galeski und Malina Subotic vom SuchtHilfeZentrum eine professionelle pädagogische Haltung und ein Rollenverständnis im Umgang mit den anvertrauten Jugendlichen zu entwickeln, situationsbedingtes Handeln einzuüben und anhand von Fallbeispielen gemeinsame Regeln auszuarbeiten.
Beginn der Fortbildung ist am Freitag, 31. Januar 2025, um 14 Uhr im Sitzungsraum der Kreisverwaltung in Haus F (Riversplatz 1-9, Gießen). Für den Termin sind vier Stunden vorgesehen. Weiter geht es am Samstag, 1. Februar 2025, von 9 bis 13 Uhr am gleichen Ort.
Eine bezahlte Freistellung für die Teilnahme ist nach § 42 HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch) möglich. Zudem ist die Veranstaltung nach Abklärung mit dem eigenen Verband zur Verlängerung der Juleica mit acht inhaltlichen Zeitstunden anerkannt. Die Kosten inklusive Getränke und kleiner Snacks belaufen sich auf zehn Euro.
Anmeldungen sind über die Internetseite der Jugendförderung möglich.
Weitere Fragen beantwortet Isabell Espanion vom Team der Jugendförderung telefonisch unter 0641 9390-9324 sowie per Mail an isabell.espanion@lkgi.de.