Strengere Grenzwerte: Bis zu 4500 Kaminöfen im Landkreis dürfen nicht mehr betrieben werden
Bauaufsicht des Landkreises informiert über Regelungen und Ausnahmen
Kaminöfen, die älter als 15 Jahre sind und bestimmte Abgaswerte nicht einhalten, dürfen seit diesem Jahr nicht mehr betrieben werden, darauf weist die Bauaufsicht des Landkreises Gießen in ihrer Funktion als Untere Immissionsschutzbehörde hin. Im Landkreis Gießen sind schätzungsweise zwischen 4000 und 4500 betroffene Kaminöfen noch immer im Betrieb, die stillgelegt oder gegen neue Öfen getauscht werden müssen. Die Bauaufsicht schreibt in den kommenden Monaten die Betreiber:innen an, um darüber zu informieren.
Die Frist zur Umrüstung der betroffenen Öfen mit Staubabscheidern ist Ende vergangenen Jahres abgelaufen. Hintergrund sind Regelungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz: Demnach gelten seit diesem Jahr für Kaminöfen strengere Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid.
Betroffen sind alle sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die laut Typenschild vor dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese dürfen seit diesem Jahr nur weiterbetrieben werden, wenn die neuen Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Das bedeutet für Feinstaub eine Grenze von 0,15 Gramm je Kubikmeter und für Kohlenmonoxid von 4 Gramm je Kubikmeter. Öfen, die dies nicht erfüllen, konnten mit Staubabscheidern nachgerüstet werden – allerdings nur bis Ende 2024.
Ausgenommen von der Regelung sind
- nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,
- offene Kamine, die nur gelegentlich genutzt werden,
- Grundöfen als Wärmespeicheröfen aus mineralischen Speichermaterialien (zum Beispiel Kachelöfen), die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt wurden,
- Kaminöfen in Wohneinheiten, die ausschließlich darüber beheizt werden können,
- sowie historische Kaminöfen, die vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.
Bei Fragen können sich die Betroffenen an die Bezirksschornsteinfeger:innen wenden. Wer in welchem Gebiet zuständig ist, kann über das Portal myschornsteinfeger-liv-hessen.de ermittelt werden.