Veröffentlicht am: 28.11.2025|Kategorien: Bauen, Natur- und Umweltschutz|

Novellierung der Hessischen Bauordnung macht einige Bauvorhaben leichter

Vereinfachte Verfahren bedeuten mehr Eigenverantwortung für Bauverantwortliche – auch im Hinblick auf Natur- und Artenschutz

Seit einer Änderung der Hessischen Bauordnung brauchen Bauverantwortliche in einigen Fällen keine Baugenehmigung mehr. Diese Änderungen sollen dazu beitragen, den Wohnungsmangel zu bekämpfen und die Bauwirtschaft in Hessen zu unterstützen. Naturschutzrechtliche Vorgaben müssen dennoch eingehalten werden – auch wenn es keine Kontrolle mehr durch die Bauaufsicht gibt. Damit das gelingt, unterstützt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Gießen gemeinsam mit der Bauaufsicht Bauwillige. Zum Beispiel mit einer übersichtlichen Artenschutz-Checkliste, die zeigt, welche Schritte notwendig sind, um Projekte zügig und rechtssicher zu planen. Denn die Bauherrschaft ist unverändert verpflichtet zu überprüfen, ob der Artenschutz durch ihr Vorhaben beeinträchtigt wird.

Anzeigepflicht statt Genehmigungsverfahren

Mit der Novellierung der Hessischen Bauordnung werden Rahmenbedingungen geschaffen, die zum einen Baukosten senken, und zum anderen Verfahren vereinfachen sollen. So ist es nun zum Beispiel einfacher, das Dachgeschoss oder die Scheune auszubauen oder einen Schuppen abzureißen. Außerdem wird künftig im unbeplanten Innenbereich, also in Ortschaften ohne Baubauungsplan, unter bestimmten Voraussetzungen keine Baugenehmigung mehr erforderlich. Das so genannte Freistellungsverfahren und die Abschaffung der Abbruchgenehmigung leisten einen weiteren Beitrag zum Bürokratieabbau und damit auch zur schnelleren Schaffung von neuem Wohnraum.

Außerdem soll der Artenschutz im sogenannten Vollverfahren nicht mehr regulär geprüft werden. Bei derartigen Bauvorhaben reicht nun die eigenständige Prüfung der Bauleute auf mögliche naturschutzrechtliche Komplikationen. Für viele Vorhaben bedeuten die Neuerungen weniger Bürokratie – aber auch mehr Eigenverantwortung.

Naturschutzdezernent Christian Zuckermann betont: „Wer baut, trägt Verantwortung – nicht nur für das Projekt, sondern auch für den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Der Artenschutz ist keine bürokratische Hürde, sondern ein Beitrag zur Bewahrung der Vielfalt vor unserer Haustür.“

Checkliste und andere Hilfen online verfügbar

Zu den naturschutzrechtlichen Pflichten der Bauwilligen gehört die frühzeitige Prüfung, ob ein artenschutzrechtliches Gutachten erforderlich sein könnte. Dies ist etwa bei möglichen Fledermausquartieren oder vorhandenen Vogelnestern der Fall. Eine frühzeitige fachkundige Einschätzung kann Zeit sparen, Konflikte vermeiden und einen reibungslosen Ablauf des Bauprojekts unterstützen.

Zudem stellt der Landkreis online umfassende Hinweise bereit: von gesetzlichen Vorgaben über typische Tierquartiere in und an Gebäuden bis hin zu Merkmalen, an denen man das Vorkommen geschützter Tierarten erkennen kann.

Weitere Informationen zum Naturschutz bei Bauvorhaben: www.lkgi.de/artenschutz-und-vielfalt

Weitere Informationen zur Bauaufsicht und Baugenehmigungen: www.lkgi.de/bauaufsicht-und-baugenehmigungen

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