Förderung für sozialen Wohnungsbau soll schneller und früher bei Vorhabenträgern ankommen
Kreisausschuss schlägt geänderte Richtlinie vor
Die Förderung des Landkreises Gießen für den sozialen Wohnungsbau soll künftig flexibler und schneller als bisher für Bauträger verfügbar sein. Der Kreisausschuss hat eine Anpassung der Richtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus beschlossen und schlägt diese nun dem Kreistag vor, der final darüber entscheidet.
Konkret geht es darum, dass die Förderung kleinteiliger und früher als bisher während der Bauphase zur Verfügung gestellt werden kann. Dies soll Finanzierungslücken der Baugenossenschaften und anderen Vorhabenträger vermeiden. So sieht die angepasste Richtlinie vor, dass künftig 25 Prozent der Fördersumme bereits nach Fertigstellung der Kellerdecke, weitere 25 Prozent nach Fertigstellung des gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden versicherten Rohbaus, 40 Prozent nach der Fertigstellung für den Bezug und 10 Prozent nach Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens samt Außenanlagen fließen können.
Anregung der Baugenossenschaften
„Damit möchten wir den Baugenossenschaften entgegenkommen, die uns auf die Schwierigkeit der zeitlich versetzten Förderung aufmerksam gemacht haben“, erklärt Landrätin Anita Schneider. Denn durch die bisher in größere Teile gefasste Staffelung – 40 Prozent der Fördersumme flossen erst nach Fertigstellung des Rohbaus – müssen Bauträger häufig verstärkt in Vorleistung gehen. Eigenkapital sei oft lange vor Fertigstellung des Rohbaus aufgebraucht. Dadurch entstehen aufgrund von Zwischenfinanzierungen höhere Gesamtkosten. Diese können später aber aufgrund der Deckelung der Mieten im sozialen Wohnungsbau nicht auf Mietkosten umgelegt werden und gehen zusätzlich zulasten der Fördersumme. „Mit einer flexibleren Lösung möchten wir hier effizienter als bisher vorgehen. Denn jeder Quadratmeter bezahlbarer Wohnraum, der im Landkreis Gießen entsteht, ist zu begrüßen und sollte nicht zulasten der Vorhabenträger gehen“, sagt Landrätin Schneider.
Auch die Gesellschafterversammlung der SWS GmbH, die aus Bürgermeisterin und Bürgermeistern der Kreiskommunen besteht, hat sich für die flexiblere Förderung ausgesprochen. Die SWS (Sozialer Wohnungsbau und Strukturförderung im Landkreis Gießen) unterstützt und begleitet seit ihrer Gründung 2017 bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Zur Gesellschaft gehören neben dem Landkreis alle Kreiskommunen mit Ausnahme von Gießen – die Universitätsstadt verfolgt das Ziel über ihre eigene Wohnbau GmbH. Informationen gibt es unter Sozialer Wohnungsbau.
