Veröffentlicht am: 14.01.2025|Kategorien: Abfall|

Schadstoffsammlung nimmt keine Dispersionsfarben mehr an

Reste von Wandfarben am besten austrocken lassen

Dispersionsfarben sind kein Schadstoff. Deswegen dürfen Reste von Dispersionsfarben, die meist als Wandfarben verkauft werden, nun auch nicht mehr bei der Schadstoffsammlung abgegeben werden. Wer Wandfarben übrig hat, lässt den Eimer am besten offenstehen und die Farbe austrocknen. Denn vollständig durchgehärtete Farbreste können über den Restmüll entsorgt werden. Die trockenen Farbreste können dafür einfach in die graue Tonne geklopft werden. Der völlig restentleerte Eimer gehört als Verpackung in die gelbe Tonne.

Auf keinen Fall darf flüssige Dispersionsfarbe in den Restmüll oder in die Kanalisation gelangen. Wer keine Möglichkeit hat, die flüssige oder pastöse Restmenge eintrocknen zu lassen, muss diese zum Abfallwirtschaftszentrum nach Gießen bringen. Gegen eine Gebühr wird sie dann fachgerecht entsorgt.

Reste von Lacken und anderen Farben (flüssig oder eingetrocknet) können weiterhin beim Schadstoffmobil bzw. der Schadstoffsammlung abgegeben werden. Das Schadstoffmobil tourt quer durch den Landkreis und hält zweimal im Jahr in vielen Ortschaften an. Der Fahrplan ist abrufbar unter: www.lkgi.de/sperrmuell-und-sonstige-abfaelle

Das Abfallwirtschaftszentrum befindet sich in der Lahnstraße 220 in Gießen. Es ist geöffnet montags bis freitags von 8 bis 12.15 Uhr und von 13 bis 17 Uhr, sowie samstags von 9 bis 14 Uhr. Samstags ist auch das Schadstoffmobil von 9 bis 12 Uhr vor Ort.

Wer Fragen zur Abfallentsorgung im Landkreis Gießen hat, kann sich beim Abfall-ABC informieren: www.lkgi.de/kalender-app-und-abfall-abc oder sich telefonisch an die Abfallberatung wenden: 0641 9390-1995 bis -1999

AKTUELLES
KATEGORIEN
ARCHIVE