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„Finanzhilfen für Projekte der Dorferneuerung sind möglich“
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Blick auf ein im Rahmen der Dorferneuerung restauriertes Fachwerkensemble in Grünberg-Klein-Eichen. (Foto: Klaus Grabowski)
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Landrat Marx weist auf Fördermöglichkeiten für Gebäude in alten Ortskernen hin Für private Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die vor dem Zweiten Weltkrieg erbaut wurden, besteht auch in diesem Jahr die Möglichkeit, Zuschüsse zu beantragen. Eine Förderung im Rahmen der Dorferneuerung gibt es beispielsweise bei Dach-, Fassaden- oder Fenstersanierungen. Aber auch Wohnraumerweiterungen und Anbauten oder die Erhaltung und Wiedernutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden sind förderfähig. Auch einige Orte im Landkreis Gießen sind als Dorferneuerungsschwerpunkte anerkannt und nehmen nach Mitteilung von Landrat Willi Marx an diesem Förderprogramm teil. Wer an einer Antragstellung noch in diesem Jahr interessiert ist, sollte sich nach Aussage von Landrat Marx kurzfristig mit dem zuständigen Fachdienst für Dorf- und Regionalentwicklung beim federführenden Landrat des Lahn-Dill-Kreises (Georg-Friedrich-Händel-Straße 5) in 35578 Wetzlar (Fax: 0 64 41/407-1075) melden. Sachbearbeiterin Ulrike Stiehl (Telefonnummer 0 64 41/407-1797) ist zuständig für die Orte Allendorf-Climbach, Biebertal-Frankenbach, Laubach-Wetterfeld, Lollar-Ruttershausen und Staufenberg-Mainzlar. Sachbearbeiterin Anne Schreiner (0 64 41/407-1794) ist zuständig für die Dörfer Langgöns-Cleeberg, Hungen-Obbornhofen und Pohlheim-Holzheim. Nur in den hier aufgeführten Orten bestehen die zuvor beschriebenen Fördermöglichkeiten.
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