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Dienstleistungen

Dienstleistung: Beratung und Hilfestellung bei Widersprüchen gegen Erwerbsminderungsrentenbescheide

Beschreibung: Prüfung und Beratung zu den Bescheiden des Rentenversicherungsträgers. Bei fehlerhaftem Bescheid Entgegennahme von Widersprüchen, Hilfestellung zur Form und Inhalt von Widersprüchen.

Unterlagen:
  • Ablehnender Rentenbescheid oder sonstige negative Bescheide des Rentenversicherungsträgers
  • bei Ablehnungen aus medizinischen Gründen ist eine schriftliche Stellungnahme des behandelnden Arztes erforderlich
  • sonstige Nachweise, die zur Richtigstellung des Sachverhaltes beitragen können


  • Gebühren: keine

    Hinweise: Sämtliche Entscheidungen die vom Rentenversicherungsträger getroffen werden, sind nach Erteilung eines Bescheides nach 4 Wochen rechtskräftig. Sollten Unklarheiten oder falsche Sachverhalte bei der Entscheidung zu Grunde gelegt worden sein, hat der Versicherte die Möglichkeit, innerhalb dieser 4 Wochen nach Zugang des Bescheides Widerspruch einzulegen.

    Abteilung: Versicherungsamt