Mehr Sicherheit für die Trinkwasserqualität in Gebäuden
Seit 1. November 2011 ist die Untersuchung von Trinkwasser-Installationssystemen auf Legionellen auch in gewerblich genutzten Räumen wie Mietshäusern verbindlich. Das legt die 1. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung fest. Bisher bestand diese Pflicht nur für öffentliche Gebäude. Verbindlich sind nun auch technische Regeln für den Bau und Betrieb neuer Trinkwasserversorgungsanlagen. Das vermeidet Fehler bei der Trinkwasser-Installation, die zu Legionellenwachstum führen oder dazu, dass sich aus ungeeigneten Materialien Stoffe im Trinkwasser lösen könnten. Als erstes Land in der EU führt Deutschland zudem einen Grenzwert für das Schwermetall Uran im Trinkwasser ein. Künftig liegt die Obergrenze für Uran im Trinkwasser bei 10 Mikrogramm pro Liter Wasser. Die jährliche Untersuchung auf Legionellen muss in Anlagen, die mindestens 400 Liter speichern oder deren Leitungsinhalt mehr als drei Liter fasst, durchgeführt werden. Legionellenerreger können beim Einatmen belasteter Aerosole, etwa beim Duschen, in den Körper gelangen und im ungünstigsten Fall schwere Lungenentzündungen sowie das grippeähnliche Pontiac-Fieber hervorrufen. Gefährliche Legionellenmengen können im warmen Wasser entstehen, wenn zum Beispiel durch Baufehler in den Anlagen die erforderlichen Temperaturen (Kaltwasser < 25 und Warmwasser > 55 °C) nicht eingehalten werden.
Broschüre "Rund ums Trinkwasser"
Hintergrundpapier "Legionellen im Trinkwasser"
Kurzbegründung für die Höhe des Grenzwerts für Uran im Trinkwasser








