Dienstleistungen
Dienstleistung:
Sperrungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen- und Gehwegbereich)
Beschreibung:
Zuständig für: - alle Bundesstraßen im Landkreis Gießen
- alle Landesstraßen in den Städten und Gemeinden: Allendorf/Lda.; Fernwald und Rabenau
- gemeindeübergreifende Sperrungen
Unterlagen:
schriftlicher Antrag, aus dem - die vorgesehene Baumaßnahme ersichtlich ist (z.B. Fahrbahnmarkierungen, Beheben eines Wasserrohrbruchs, Aufstellung eines Gerüstes, usw.)
- genaue Ortsangabe (Kommune, Ortsteil)
- Klassifizierung der Straße, Straßenname, Haus-Nr., Örtlichkeit
- Dauer der Maßnahme (von - bis)
- Art der Sperrung (Einengung, halbseitige Sperrung, Vollsperrung, ...)
- vorgesehener Regelplan bzw. Vorlage eines Beschilderungsplanes
- Benennung eines Verantwortlichen
Gebühren:
20,00 € bis 185,00 €
Hinweise:
Der Antrag ist ca. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Die maximale Genehmigungsdauer beträgt ein Jahr.
Abteilung:
Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner:
Dzengel, Rainer
Munzig, Doris
| Dienstleistung: | Sperrungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen- und Gehwegbereich) |
| Beschreibung: | Zuständig für:
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| Unterlagen: | schriftlicher Antrag, aus dem
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| Gebühren: | 20,00 € bis 185,00 € |
| Hinweise: | Der Antrag ist ca. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Die maximale Genehmigungsdauer beträgt ein Jahr. |
| Abteilung: | Straßenverkehrsbehörde |
| Ansprechpartner: | Dzengel, Rainer Munzig, Doris |








