Themenüberblick

Dienstleistungen

Dienstleistung: Sperrungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen- und Gehwegbereich)

Beschreibung: Zuständig für:
  • alle Bundesstraßen im Landkreis Gießen
  • alle Landesstraßen in den Städten und Gemeinden: Allendorf/Lda.; Fernwald und Rabenau
  • gemeindeübergreifende Sperrungen


Unterlagen: schriftlicher Antrag, aus dem
  • die vorgesehene Baumaßnahme ersichtlich ist (z.B. Fahrbahnmarkierungen, Beheben eines Wasserrohrbruchs, Aufstellung eines Gerüstes, usw.)
  • genaue Ortsangabe (Kommune, Ortsteil)
  • Klassifizierung der Straße, Straßenname, Haus-Nr., Örtlichkeit
  • Dauer der Maßnahme (von - bis)
  • Art der Sperrung (Einengung, halbseitige Sperrung, Vollsperrung, ...)
  • vorgesehener Regelplan bzw. Vorlage eines Beschilderungsplanes
  • Benennung eines Verantwortlichen


Gebühren: 20,00 € bis 185,00 €

Hinweise: Der Antrag ist ca. 14 Tage vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Die maximale Genehmigungsdauer beträgt ein Jahr.

Abteilung: Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpartner: Dzengel, Rainer
Munzig, Doris