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Frist läuft: Schüler-BAföG jetzt beantragen

Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Mittel aus dem Topf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes – kurz Schüler-BAföG – haben, sollten den entsprechenden Antrag umgehend oder spätestens bei Kenntnis des weiteren Schulbesuchs für das nächste Schuljahr stellen. Bei Anträgen, die erst in den Sommerferien oder nach Beginn des neuen Schuljahres gestellt werden, kann das Schüler-BAföG frühestens im Oktober oder November gezahlt werden.

 

„In den vergangenen Jahren wurden viele Anträge erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres gestellt. Das zuständige BAföG-Amt kann dann nicht mit einem Vorschuss aushelfen.“, sagt Dirk Oßwald, zuständiger Dezernent für den Fachdienst Soziales beim Landkreis Gießen. Auch Sozialamt oder GIAG können nicht einspringen. Zur schnellen Bearbeitung der Anträge ist es wichtig, die erforderlichen Unterlagen komplett einzureichen. So werden Verzögerungen bei der Zahlung vermieden. Wer eine zweijährige Schule besucht und in diesem Jahr schon BAföG bezieht, erhält in der Regel schon jetzt von der Schule die Bescheinigung über den Besuch im nächsten Schuljahr. Der Antrag kann sofort abgegeben werden.

 

Weitere Informationen gibt das Amt für Ausbildungsförderung, Kreisverwaltung Gießen, Riversplatz 1 – 9, Gebäude A. Die zuständigen Mitarbeiterinnen sind zu den üblichen Bürozeiten telefonisch unter den Nummern (0641) 9390-9352, (0641) 9390-9301 und (0641) 9390-9796 sowie per E-Mail unter ausbildungsfoerderung@lkgi.de zu erreichen. Für persönliche Vorsprachen ist es notwendig telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

 

Die Antragsvordrucke können von der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung http://www.das-neue-bafoeg.de/de/432.php heruntergeladen werden.