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Tollwut-Bezirk wurde aufgehoben

Seit 27. April 2008 fällt das Kreisgebiet nicht mehr unter die tollwutgefährdeten Bezirke. Nach Angaben des hauptamtlichen Kreisbeigeordneten Siegfried Fricke wurden die 18 Städte und Gemeinden des Landkreises bereits darüber informiert, dass die Schilder „Tollwut! Gefährdeter Bezirk“ entfernt werden können.

 

Die letzten Tollwutfälle, die für die Errichtung des gefährdeten Bezirks im Landkreis Gießen verantwortlich waren, liegen mehr als vier Jahre zurück. Damals hatte man im benachbarten Wetteraukreis zwei tote Füchse gefunden, bei denen Tollwut nachgewiesen werden konnte. Nach den Vorgaben der Tollwutverordnung wurde ein Gebiet mit einem Radius von mindestens 40 Kilometer um die Fundstelle als gefährdeter Bezirk eingerichtet. In dieses Gebiet fiel das gesamte Gießener Kreisgebiet.

 

Hunde und Katzen dürfen ab sofort auch ohne gültigen Tollwutimpfschutz wieder frei laufen. Dr. Stefanie Graff vom zuständigen Fachdienst des „Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz“ rät aber grundsätzlich dazu, darauf zu achten, dass Hunde und Katzen weiterhin über einen wirksamen Tollwutimpfschutz verfügen. Erfahrungen aus Frankreich zeigten, dass illegal eingeführte Hunde aus nicht sicheren Drittländern, wie beispielsweise nordafrikanische Länder, nach der Einfuhr an Tollwut erkrankt seien und eine Gefahr für Mensch und Tier dargestellt hätten. Habe ein solches Tier Kontakt zu Hunden und Katzen, die nicht unter wirksamem Impfschutz stünden, müssten diese entweder für drei Monate sicher eingesperrt oder sogar getötet werden, um eine Gefährdung für Menschen auszuschließen.

 

Die Fuchstollwutsituation in Hessen ist insgesamt so gut, dass ab dem Jahr 2009 auch in Südhessen keine Impfköder mehr ausgelegt werden müssen. Im Landkreis Gießen wird schon seit zwei Jahren die Fuchsbeköderung nicht mehr durchgeführt. Zu Monitoringzwecken müssen in Mittelhessen jedoch weiterhin jährlich rund 430 Füchse auf Tollwut untersucht werden, 68 davon entfallen fallen auf den Landkreis Gießen.