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Dienstleistung: Fahrwegbestimmung nach § 35 Abs. 3 GGVSEB

Beschreibung: Erteilung einer Fahrwegbestimmung für Fahrzeuge mit bestimmten Gefahrgütern für die Fahrtstrecke außerhalb der Autobahn

Unterlagen: Antragsvordruck

Gebühren: abhängig von der Geltungsdauer (25,00 € - 75,00 €) zuzüglich der Auslagen

Hinweise: Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Transportbeginn einzureichen, die maximale Geltungsdauer der Genehmigung beträgt 3 Jahre.

Abteilung: Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpartner: Munzig, Doris

Formulare: Antrag auf Bestimmung des Fahrweges (20kb)