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Die Ausdehnung des Landkreises Gießen in seinen heutigen Grenzen ist das Ergebnis zahlreicher Verwaltungs- und Gebietsreformen in der hessischen Geschichte. Durch den Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 wurden die politischen und rechtlichen Grundlagen des alten Reichs zerstört. Zahlreiche Kleinstaaten wurden aufgehoben, indem fast sämtliche geistliche Herrschaften säkularisiert und kleinere Herrschaften mediatisiert wurden. Mit diesen aufgehobenen Kleinstaaten wurden zahlreiche weltliche Fürsten für linksrheinische Gebietsverluste entschädigt. Auch die damalige Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, zu der auch zum größten Teil das Gebiet des heutigen Landkreises Gießen gehörte, war von dieser Neuaufteilung betroffen. Aus dem Besitz der aufgelösten geistlichen Kurfürstentümer Mainz und Trier erhielt Hessen-Darmstadt großen territorialen Zugewinn als Entschädigung für die von Frankreich annektierte Grafschaft Hanau-Lichtenberg. 1806 musste der hessischen Landgraf Ludwig X. Mitglied des napoleonischen Rheinbundes werden und seine Soldaten für dessen Kriege zur Verfügung stellen. Als Ausgleich dafür erhielt er den Titel Großherzog und weitere territoriale Zugewinne. Erst nach der Niederlage Napoleons bei Leipzig wechselte Hessen-Darmstadt zur Koalition der Siegermächte. Die territorialen Neuordnungen Europas nach dem Sturz Napoleons durch den Wiener Kongress 1815 bestimmten auch die Neugliederung des Großherzogtums Hessen-Darmstadt mit den drei Provinzen Rheinhessen, Starkenburg und Oberhessen bis zu seiner Auflösung im Jahr 1945 Um die umfangreichen Gebietsgewinne Hessen-Darmstadts zu Beginn des 19. Jahrhunderts zu integrieren, war eine Neuordnung der Justiz- und Administrationsverwaltung erforderlich. 1821Auf der Grundlage der 1820 erlassenen Verfassung des Großherzogtums Hessen-Darmstadt wurde die Trennung von Justiz und Verwaltung in der ersten Instanz am 14. Juli 1821 vollzogen. Im Zuge dieser Neuordnung wurden unter Aufhebung der bisherigen Ämter Landrats- und Landgerichtsbezirke geschaffen. Im Bereich des heutigen Landkreises Gießen existierten zunächst im wesentlichen die 2 Landratsbezirke Gießen und Grünberg. Der Landratsbezirk Gießen wurde geschaffen aus dem Stadtamt Gießen, dem Landamt Gießen, dem Amt Hüttenberg, dem Amt Allendorf an der Lumda, dem Ort Crumbach aus dem Amt Blankenstein, der Stadt Königsberg und den Orten Frankenbach, Naunheim und Waldgirmes aus dem Amt Königsberg, den Patrimonialgerichten Busecker Tal und Hermannstein. Der Landratsbezirk Grünberg setzte sich zusammen aus dem Amt Grünberg, dem Gericht Ober-Ohmen, den adeligen Gerichten Londorf und Winnerod Den dritten Landratsbezirk im Bereich des späteren Landkreises Gießen bildete der am 24. April 1822 geschaffene Landratsbezirk Hungen, der sich aus den solmsischen Ämtern Hungen, Wölfersheim, Grüningen, Lich, Nieder-Weisel, Laubach, Utphe und dem Ort Einartshausen zusammensetzte. Die Stellung und die Zuständigkeit der Landräte wurde in umfangreichen Amtsinstruktionen geregelt. Sie waren für Administrativ-, Regierungs- und Polizeisachen zuständig. Zu den Polizeisachen gehörte z.B. die Forst-, Jagd- und Fischereipolizei, Sitten-, Unterrichts- und Kirchenpolizei, Wasser- und Flussbaupolizei, Gesundheits-, Feuer-, Armen-, Handels-, Gewerbe-, Bevölkerungs- und Landwirtschaftspolizei. Außerdem führten sie die Aufsicht über das Zunftwesen und über Gefängnisse. Das Jahr 1821 brachte auch eine entscheidende Neuerung in Bezug auf die gemeindliche Selbstverwaltung mit sich: Ein Gesetz über die Gemeindeordnung wurde erlassen, um „die Angelegenheiten der Gemeinden auf die Grundlage eigener, selbständiger Verwaltungen ihres Vermögens durch von der Gemeinde Gewählte unter der Oberaufsicht des Staates zu ordnen“. Mindestens 400 bis 500 Einwohner waren erforderlich, um eine eigene Bürgermeisterei zu bilden. Der ehrenamtliche Bürgermeister wurde von der Staatsregierung ernannt, nachdem die Einwohner des entsprechenden Ortes drei in Frage kommende Personen gewählt hatten. Der Ortsvorstand wurde gebildet aus dem Bürgermeister, den Beigeordneten und dem Gemeinderat. Bei letzterem handelte es sich um eine beratende und kontrollierende Behörde, die dem Bürgermeister zur Seite stand. Der Gemeinderat wurde aus sämtlichen wählbaren Einwohnern einer Gemeinde gewählt, wobei die Zahl der Gemeinderatsmitglieder abhängig war von der Einwohnerzahl. Ein Gemeindeeinnehmer war zuständig für die Einnahmen und Ausgaben und wurde nach Anhörung des Gemeinderates von der Provinzialregierung ernannt. 1832Mit der Aufhebung der Landratsbezirke durch das Organisationsedikt vom 06. Juni 1832 wurde eine Vereinfachung der Verwaltung bezweckt. Die Reform brachte eine Neubildung von größeren Verwaltungseinheiten, die nun die Bezeichnung „Kreise“ erhielten, jeweils mit einem Kreisrat an der Spitze. Die Kreisräte in den Provinzialhauptstädten Gießen und Darmstadt erhielten zusätzlich die Bezeichnung Provinzialkommissär und waren zugleich Vorgesetzte der Kreisräte der jeweiligen Provinz. Auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Gießen kam es im Wesentlichen zur Bildung von 2 Kreisen, nämlich den Kreisen Gießen und Grünberg. Bestandteile des Kreises Gießen waren die Stadt Gießen, die Orte Königsberg, Krumbach, Rodheim, Frankenbach, Hermannstein, Naunheim, Fellingshausen, Bieber, Waldgirmes, Heuchelheim, Klein-Linden, Allendorf an der Lahn sowie den zu diesen Orten gehörigen Höfen und Mühlen. Der Kreis Grünberg mit dem Amtssitz Grünberg setzte sich zusammen aus dem vormaligen Landratsbezirk Grünberg und dem Landratsbezirk Gießen, mit Ausnahme der dem Kreise Gießen zugeteilten Orte. 1837Der Kreis Gießen erhielt vom Kreis Grünberg die Gemeinden Albach, Allendorf/Lumda, Alten-Buseck, Annerod, Bersrod, Beuern, Burkhardsfelden, Daubringen, Garbenteich, Großen-Buseck, Hausen, Kirch-Göns, Lang-Göns, Leihgestern, Lollar, Mainzlar, Oppenrod, Pohl-Göns, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Steinbach, Trohe, Watzenborn-Steinberg. Nach der Abtretung an den Kreis Gießen erhielt der Kreis Grünberg aus dem Landratsbezirk Hungen die Orte Eberstadt, Ettingshausen, Freienseen, Gonterskirchen, Hattenrod, Ilsdorf, Inheiden, Lardenbach, Laubach, Lich, Münster, Ober-Bessingen, Ober-Hörgern, Ruppertsburg, Trais-Horloff, Utphe, Wetterfeld und Wohnbach. Mit Zustimmung des Grafen Solms-Rödelheim wurde die Gemeinde Einartshausen, die vorher zum Landratsbezirk Hungen gehörte, dem Kreis Grünberg einverleibt. 1841Die nächste einschneidende Veränderung auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Gießen bracht die Bildung eines neuen Kreises. Infolge der Abtretung der Solms-Braunfelsischen „standesherrlichen Ausübung der Justiz- und Polizeiverwaltung und der Aufsicht über Kirchen- und Schulsachen im Bezirk Hungen“ an den Staat wurde ein neuer Kreis Hungen gebildet aus den Bezirken der Landgerichte Hungen, Lich und Laubach. Amtssitz war Hungen. 1848Der Druck der Revolution 1848 bewirkte auch eine Veränderung der Verwaltungsstruktur. Die bestehenden Kreise wurden zugunsten neuer Groß-Kreise aufgelöst, die als „Regierungsbezirke“ bezeichnet wurden. Der neugeschaffene Regierungsbezirk Gießen setzte sich aus dem Stadtgerichtsbezirk Gießen sowie den Landgerichtsbezirken Gießen, Grünberg, Lich (mit Ausnahme der Orte Ober-Hörgern und Eberstadt) und Laubach zusammen. Bei letzterem wurden allerdings die Orte Inheiden, Trais-Horloff, Utphe und Wohnbach ausgenommen. Der Landgerichtsbezirk Hungen, vormalig zum Kreis Hungen gehörig, fiel an den Regierungsbezirk Friedberg. 1852Die Verwaltungsreform der Revolutionsjahre hatte nur wenige Jahre Bestand. Bereits 4 Jahre später wurden die Regierungsbezirke aufgelöst und an ihrer Stelle wieder Kreise gebildet mit einem Kreisrat an der Spitze. Die Provinz Oberhessen wurde in insgesamt 11 Kreise geteilt. Der Kreis Gießen setzte sich aus de Stadtgerichtsbezirk Gießen, den Landgerichtsbezirken Gießen und Lich, sowie den Orten Grüningen, Dorf-Güll und Holzheim aus dem Landgerichtsbezirk Hungen zusammen. 1866In dem Deutschen (preußisch-österreichischen) Krieg 1866 hatte das Großherzogtum Hessen auf der Verliererseite gestanden. Folge davon war auch die Abtretung eines Teils des Kreises Gießen, die in dem Friedensvertrag zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen festgehalten wurde. Abgetreten wurde der nordwestliche Teil des Landkreises Gießen, nämlich die Orte Frankenbach, Krumbach, Königsberg, Fellingshausen, Bieber, Haina, Rodheim, Waldgirmes, Naunheim, Hermannstein und ihre Gemarkungen. Die Exklave Treis an der Lumda, die Kurhessen an das Großherzogtum Hessen abtrat, wurde wenige Zeit später dem Kreis Gießen zugeteilt. 1874Die in Folge der Reichsgründung von 1871 vollzogene Angleichung der Kreisverfassung des Großherzogtums an die preußischen Modelle brachte neue Veränderungen. Unter Beibehaltung ihres Charakters als staatliche Verwaltungsbezirke wurden die Kreise nun zu Selbstverwaltungskörperschaften, wobei an die Stelle der beschränkt wirksamen Bezirksräte nun Kreistag und Kreisausschuss traten. Die Kreistagsabgeordneten wurden auf sechs Jahre gewählt und waren u.a. zuständig für die finanziellen Angelegenheiten, die Errichtung von Dienststellen des Kreises, die Bestellung von Wahlen zum Provinziallandtag und zum Kreisausschuss. Ebenso richteten sie Anträge und Gutachten an Ministerien, die die Interessen einer oder mehrerer Gemeinden des Kreises berührten. Ein Drittel der Abgeordneten wurden von den wahlberechtigten 50 Höchstbesteuerten im Kreis gewählt, die restlichen zwei Drittel von den Bevollmächtigten der Gemeindevorstände. Ein weiteres Gremium des Kreises bildete der Kreisausschuss, der sich aus dem Kreisrat und sechs weiteren Mitgliedern, gewählt vom Kreistag, zusammensetzte. Der Kreisausschuss wurde für sechs Jahre gewählt und seine Aufgaben bestanden in der Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistages, der Verwaltung der Kreisangelegenheiten nach Maßgabe der Gesetze, der Ernennung der Angestellten des Kreises und in der Ausführung der ihm übertragenen Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung. Bei Bedarf konnte der Kreistag für die unmittelbare Verwaltung und Beaufsichtigung einzelner Kreisinstitute oder für die Besorgung einzelner Kreisangelegenheiten Kommissionen bestellen. Der Kreisrat führte als Organ der Staatsregierung die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung im Kreise. Er war zugleich Vorsitzender des Kreistags und des Kreisausschusses. Im Folge einer Gebietsreform wurden wieder hessische Kreise aufgelöst. Als Folge davon wuchs auf der Kreis Gießen um zahlreiche Orte an: Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Groß- und Klein-Lumda, Odenhausen mit Appenborn, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen mit Bollnbach, Veitsberg und Wirberg, Stangenrod, Stockhausen und Weickartshain aus dem seitherigen Kreis Grünberg sowie die Orte Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Muschenheim mit Hof-Güll, Nonnenroth, Obbornhofen, Rabertshausen mit dem Hof Ringelshausen, Rodheim mit Hof Gras, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe mit der Gemarkung Feldheim sowie Villingen (aus dem Kreise Nidda zugeteilt). 1917erhielten die Kreisräte die neue Bezeichnung „Kreisdirektoren“. Es war lediglich eine Umbenennung; eine Kompetenzänderung war nicht damit verbunden. 1933Durch die Gleichschaltung der Länder mit dem Reich wurden die Provinziallandtage und Kreistage aufgehoben. Die Kreisausschussmitglieder wurden nun vom Reichsstatthalter bzw. dem Führer der Landesregierung in Hessen benannt. Der Kreisausschuss wurde auf eine beratende Funktion beschränkt und die Beschlusskompetenzen gingen auf den Kreisdirektor über. Die Bezeichnung Kreisdirektor wurde jedoch bereits 1938 wieder abgelöst durch die Bezeichnung „Landrat“. Die wahre Macht aber lag bei der NSDAP. 1937Die drei Provinzen des Volksstaates Hessen-Rheinhessen, Starkenburg und Oberhessen – wurden aufgehoben, und somit wurde auch die Provinzialdirektion Gießen aufgelöst. 1938 Mit Wirkung zum 1. November 1938 verfügte der NS-Reichsstatthalter in Hessen in seiner Funktion als Führer der Landesregierung, dass neben den Städten Darmstadt, Mainz, Offenbach und Worms auch die Stadt Gießen aus ihrem bisherigen Kreis ausscheiden soll. Eine einschneidende Veränderung auf dem Gebiet des heutigen Landkreises Gießen brachte die Auflösung des Kreises Schotten. Dadurch wurden die Gemeinden Freienseen, Gonterskirchen, Klein-Eichen, Lardenbach, Laubach, Ruppertsburg und Wetterfeld und die selbständigen Gemarkungen Laubacher Wald I, II, III und Stockhäuser Hof dem Kreis Gießen zugeteilt. 1939 Die Gemeinden Wieseck und Klein-Linden sowie die selbständige Gemarkung Schiffenberg im Kreis Gießen wurden in die Stadt Gießen eingegliedert die daraufhin kreisfreie Stadt wurde. Der Landkreis umfasste somit noch 83 Ortschaften. 1945Auch der Landkreis Gießen war von den Auswirkungen des zweiten Weltkrieges nicht verschont geblieben. Durch die Kriegshandlungen waren Verkehrsverbindungen, Wohnraum und Versorgungseinrichtungen erheblich zerstört worden. Von den Kriegsschäden betroffen waren vor allem Grünberg, Bellersheim, Heuchelheim, Lang-Göns, Leihgestern, Reinhardshain, Steinbach, Wetterfeld, Bersrod und Stangenrod, aber erster Linie die Stadt Gießen. Ende März 1945 begann die Besetzung des Landkreises Gießen durch die Amerikaner, die zunächst einmal alle öffentlichen Funktionen übernahmen. Als kurze Zeit später der erste Landrat durch die Militärregierung ernannt wurde, waren die vordringlichsten Aufgaben, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Verwaltung wieder aufzubauen. Durch den bald einsetzenden Flüchtlingsstrom wuchs die Bevölkerung des Kreises um mehr als 50% an. 1946Nachdem die Alliierten die Bildung von Parteien zugelassen hatten, konnten die ersten Gemeinde- und Kreistagswahlen stattfinden. Neu hierbei war die Wahl des Landrats durch den Kreistag. Bis dahin war er staatlich ernannt worden. 1952Die Hessische Landkreisordnung (HKO) trat zugleich mit der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Kraft und setzte mit dem Grundsatz der konsequenten kommunalen Selbstverwaltung die provisorische Kreisordnung aus dem Jahr 1946 außer Kraft. Auch das Wappen des Landkreises Gießen wurde vom hessischen Innenminister in diesem Jahr genehmigt. Nachdem die unmittelbare Not der Nachkriegszeit langsam, aber sicher überwunden war, nahm die wirtschaftliche, bauliche, finanzielle, soziale und kulturelle Entwicklung des Landkreises Gießen einen steten Aufschwung. Die Kreisverwaltung zieht 1952 in den Neubau "Landratsamt" in der Gießener Ostanlage. Wohnungsbau, Wasser- und Abwasserversorgung wurden zügig vorangetrieben. Große Aufmerksamkeit galt auch dem Straßenbau. Kindergärten, Spielplätze, Schulen, Volkshallen, Sportplätze, Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäuser wurden gebaut. Im Juli 1953 wurde das kreiseigene Jugendfreizeitheim in St. Peter-Böhl an der Nordsee eingeweiht. 1966 wurde das Kreisaltenheim in Hungen seiner Bestimmung übergeben, 1968 des Kreiskrankenhaus in Lich in Betrieb genommen. Ende der 60er Jahre bahnte sich in Hessen eine Gebietsreform an und innerhalb des Landkreises Gießen schlossen sich Gemeinden freiwillig zusammen. Aber auch nach außen veränderte sich das Kreisgebiet. 1967Aus dem Kreis Wetzlar schloss sich Kinzenbach der Gemeinde Heuchelheim (Landkreis Gießen) an. 1971Im Zuge der Gebietsreform wurde Lehnheim aus dem Kreis Alsfeld ein Stadtteil von Grünberg. Altenhain, ebenfalls aus dem Kreis Alsfeld, ein Stadtteil von Laubach, und Salzböden und Odenhausen/Lahn aus dem Kreis Wetzlar gingen an Lollar. Die Gemeinde Ober-Hörgern schloss sich Münzenberg (Kreis Friedberg) an und ging somit dem Landkreis Gießen verloren, ebenso wie Allendorf/Lahn und Rödgen, die sich der kreisfreien Stadt Gießen anschlossen. 1977Zum 1. Januar 1977 wurde der Landkreis Gießen mit dem Landkreis Wetzlar und dem Dillkreis im neuen „Lahn-Dill-Kreis“ und die Städte Gießen und Wetzlar und 14 weitere Gemeinden zur kreisfreien „Stadt Lahn“ zusammengeschlossen. Diese einschneidende Gebietsreform war jedoch nicht von Bestand. Braunstein, seit 1970 ein Zusammenschluss der Gemeinde Winnen und Nordeck aus dem Kreis Marburg, wird außerdem dem (großen) Lahn-Dill-Kreis zugeordnet. 1979Bereits 31 Monate später wurde der Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Lahn nach heftigen Kontroversen wieder aufgelöst und erneut entstanden der Landkreis Gießen sowie die Städte Gießen und Wetzlar. Seit dem 1. August 1979 gehören die Städte Allendorf/Lumda, Gießen, Grünberg, Hungen, Laubach, Lich, Linden, Lollar, Pohlheim und Staufenberg sowie die Gemeinden Biebertal, Buseck, Fernwald, Heuchelheim, Langgöns, Rabenau, Reiskirchen und Wettenberg zum Landkreis Gießen. Dieser ging aus der Kommunalreform gestärkt hervor. Zu seiner Abgrenzung vor 1977 kamen die bis dahin kreisfreie Stadt Gießen, sowie die Gemeinden Wettenberg und Biebertal im Nordwesten und die Kleebachgemeinden, die nach Langgöns eingegliedert wurden, hinzu. Die Stadt Gießen erhielt den Stadtteil Lützellinden und verlor ihre Kreisfreiheit. Im westlichen Teil des ehemaligen großen Lahn-Dill-Kreises“ wurde ein neuer, kleinerer Landkreis mit dem gleichem Namen und Sitz in Wetzlar gebildet. 1981Das Regierungspräsidium Gießen wurde gegründet. Dies kann als Beginn einer mittelhessischen Identität gewertet werden. Inwieweit in Zukunft die Landkreise noch Bestand haben oder vielleicht durch Regionalkreise ersetzt werden, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Die Diskussion hierüber hat aber bereits begonnen. 1997Erstmals wird im Landkreis der Landrat in direkter Wahl durch die wahlberechtigten Kreisangehörigen (und nicht mehr vom Kreistag) gewählt. Erster direkt gewählter Landrat ist Willi Marx. 2009Die Kreisverwaltung zieht in das nicht mehr genutzte ehemalige Kasernengelände (ehemalige Waldkaserne // Rivers-Barracks) am Riversplatz und verkauft seine Liegenschaft in der Innenstadt.“ von Sabine Raßner, Kreisarchiv Gießen, im Sommer 2001 - ergänzt Thomas Euler im Frühjahr 2011
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