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Dienstleistungen

Dienstleistung: Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV / Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO

Beschreibung:

Zum 29.04.2009 haben sich einige Änderungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Betriebserlaubnissen für einzelne Kraftfahrzeuge ergeben. Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes und der Neufassung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) benötigen Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert ist, eine behördliche Bestätigung, dass das Fahrzeug den geltenden Bauvorschriften entspricht, bevor diese zum Straßenverkehr zugelassen werden können.  

Diese Einzelgenehmigungen/Betriebserlaubnisse werden im Bundesland Hessen von Bündelungsbehörden erteilt. 

Auf Antrag wird:

  • für Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis gem. § 21 StVZO auf der Grundlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen erteilt.
  • für Neufahrzeuge eine Einzelgenehmigung auf der Grundlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen gem. § 13 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) erteilt.


Unterlagen: Hier klicken um zu dem Antragsformular zu gelangen

Abteilung: Kfz. Zulassungsbehörde Klein-Linden, Bachweg 9
Kfz. Zulassungsbehörde Laubach (Außenstelle)

 

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