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Dienstleistung:

Zuteilung roter Dauerkennzeichen (06´er Kennzeichen) an Kraftfahrzeughändler, Kraftfahrzeugwerkstätten, o. ä.



Unterlagen:

Vorzulegende Unterlagen: 

  • formloser Antrag (schriftlich) auf Zuteilung roter Kennzeichen
  • Gewerbeanmeldung
  • Versicherungsbestätigung (7-stellige EVB Nummer) für rote Kennzeichen gem. § 23 Fahrzeug- Zulassungs- Verordnung (FZV)
  • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „O“), zu beantragen bei der Wohnortgemeinde (Einwohnermeldeamt). Es darf bei Zuteilung der Kennzeichen nicht älter als drei Monate sein.
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Punktekartei). Antrag ist unter www.kba.de <http://www.kba.de/>  abzurufen. Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

Bei Zuteilung der Kennzeichen an eine GbR, GmbH o. ä. ist für jeden Geschäftsführer ein polizeiliches Führungszeugnis und die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister vorzulegen und dürfen nicht älter als drei Monate sein.

 

Werden die Kennzeichen für eine Limited (Ltd.) beantragt, sind die folgenden Unterlagen mit vorzulegen:

  • Nachweis über den Eintrag in das Englische Handelsregister mit aktuellem Handelsregisterauszug *
  • Satzung der Ltd. *
  • Kopie der Gründungsurkunde *
  • Nachweis über die Gründung einer selbständigen Niederlassung in Deutschland durch Eintrag in das Deutsche Handelsregister
  • Gewerbeanmeldung

* mit Übersetzung ins Deutsche.



Gebühren:

Kosten für die Zuteilung:

  • Zuteilungsbescheid einschließlich Fahrzeugscheinheft  120,40 €
  • Kennzeichenschilder (2 Stück) ca. 20 €
  • Fahrtennachweisbuch 5 € -10 €

Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt für PKW/LKW  192,60 € und für Motorräder  46,20 €.

 

Die Versicherungsprämie erfragen Sie bitte bei Ihrer oder einer anderen Versicherung



Abteilung: Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpartner: Dzengel, Rainer

 

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