Änderungen bei der Kfz-Zulassung ab dem 01. November 2008
Die Vorführung ist erforderlich bei:
- Fahrzeugen, denen erstmalig eine Zulassungs-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zugeteilt werden muss
- Ausfuhrkennzeichen
- Sondergrößen von Kennzeichen
- ALLEN Fahrzeugarten bis 3,5 t zGG, deren Neuzulassung oder die letzte HU-Prüfung länger als 6 Monate zurück liegt
Ausnahmen bei:
- Wiederzulassung auf den gleichen Halter.
- Umschreibung des gleichen Halters aus einem anderen Kreis
- Umschreibung auf Eheleute oder Kinder
In diesen Fällen muss das Fahrzeug nicht vorgeführt werden.








