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Änderungen bei der Kfz-Zulassung ab dem 01. November 2008

Die Vorführung ist erforderlich bei:

  • Fahrzeugen, denen erstmalig eine Zulassungs-Bescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zugeteilt werden muss
  • Ausfuhrkennzeichen
  • Sondergrößen von Kennzeichen
  • ALLEN Fahrzeugarten bis 3,5 t zGG, deren Neuzulassung oder die letzte HU-Prüfung länger als 6 Monate zurück liegt

Ausnahmen bei:

  • Wiederzulassung auf den gleichen Halter.
  • Umschreibung des gleichen Halters aus einem anderen Kreis
  • Umschreibung auf Eheleute oder Kinder

In diesen Fällen muss das Fahrzeug nicht vorgeführt werden.