Kreis sucht Nachwuchskraft für „Freiwilliges Soziales Jahr“ beim Brandschutz
Landrätin Schneider: „Jugendarbeit wird gefördert und das Ehrenamt unterstützt“
„Der Landkreis Gießen ermöglicht einer Bewerberin beziehungsweise einem Bewerber in der Zeit vom 1. September 2011 bis zum 31. August 2012 die Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Sinne des ’Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten’ (JFDG) vom 16. Mai 2008“ im Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz der Kreisverwaltung Gießen. Landrätin Anita Schneider informierte am Freitag (08-04-2011) über einen entsprechenden Beschluss des Kreisausschusses (KA). Gleichzeitig teilte sie mit, dass eine entsprechende Anzeige in den heimischen Medien veröffentlicht werde. Die Kosten (Taschengeld, Verpflegung, Fahrtkosten, Sozialversicherung und pädagogische Begleitung) in Höhe von 840,16 EUR werde man haushaltsrechtlich bereitstellen. Damit wird nach Auffassung von Landrätin Schneider das ehrenamtliche Engagement der heimischen Feuerwehren unterstützt. Gleichzeitig wird die Jugendarbeit der Wehren gefördert.
Das FSJ diene jungen Menschen bei der persönlichen und beruflichen Orientierung. Vor allem der Erwerb sozialer Kompetenzen wie beispielsweise Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Organisationsfähigkeit seien gute berufliche Startvoraussetzungen. Die Feuerwehren würden in das Freiwillige Soziale Jahr auch deshalb einsteigen, weil sie sich davon erhofften, junge Menschen für die Feuerwehr zu begeistern und langfristig an sich zu binden.
Der Landkreis ermögliche es jungen Menschen damit, eine sinnvolle Tätigkeit zur Orientierung im Leben sowie zur Findung von Ausbildungs- und Berufswünschen umzusetzen. Das Freiwillige Soziale biete deshalb Entwicklungspotentiale. Steigerung der soziale Kompetenz, Entscheidungshilfen bei der Berufsfindung (Orientierung), Zugang zum Ehrenamt in den Feuerwehren, Steigerung des Demokratieverständnisses, eigene Fähigkeiten und Grenzen zu finden, nach zehn oder 13 Jahren Schule etwas praktisches machen, soziale Engagement für andere Menschen, Einblick in die Berufswelt (Kreisverwaltung, Feuerwehr, Kindergarten, Schulen). Das Praktikum könne für spätere Ausbildungen und oder Studien anerkannt werden. Es biete sich eine Überbrückung möglicher Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz.
Zu den Aufgaben des Landkreises Gießen (nach dem Hessischen Gesetz für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, HBKG) gehören nach Angaben Schneiders auch die Förderung der Jugendarbeit in den Jugend-Feuerwehren sowie die Planung und Förderung der Brandschutz-Erziehung und Brandschutz-Aufklärung. Zur Unterstützung des Kreis-Brandinspektors Mario Binsch bei diesen Aufgaben seien der Kreis-Jugendfeuerwehrwart und seine zwei Stellvertreter sowie eine Kreis-Brandmeisterin ehrenamtlich bestellt.
Gesuchte werde eine junge Person im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Das Freiwillige Soziale Jahr werde ganztägig als überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert sei, geleistet. Der Bewerber könne die ehrenamtliche Kreis-Brandmeisterin bei der Ausarbeitung von Ausbildungskonzepten für die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung in Kindergärten und Schulen unterstützen.
Aufgabenträger des Freiwilligen Sozialen Jahres ist der Landesfeuerwehrverband Hessen.








