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Nachlässigkeit führte zu Verletzungen

Veterinäramt kontrollierte Tiertransporte – 3 Vorfälle

 

In der Nacht vom 7. auf 8. Juli 2009, also von Dienstag auf Mittwoch dieser Woche, führte der Fachdienst „Veterinärwesen und Verbraucherschutz“ des Landkreises Gießen zusammen mit Fachleuten der Autobahn-Polizeistation in Butzbach Tiertransport-Kontrollen durch. Aufgrund eines erheblich gegen die tierschutzrechtlichen Vorschriften verstoßenden Transportes, der die Beamten einige Zeit  in Anspruch nahm, konnten lediglich drei Fahrzeuge überprüft werden. Weitere Kontrollen werden in unregelmässigen Abständen folgen.

 

Über die Aktion informierte Amtstierärztin Claudia Eggert den zuständigen Dezernenten, den hauptamtlichen Kreisbeigeordneten Siegfried Fricke am Donnerstag bei einem Mitarbeitergespräch. In einem Tiertransporter aus dem Kreis Borken hat man nach Angaben Eggerts eine Schlachtkuh mit einer frischen blutigen Verletzung des Rückens gefunden. Grund hierfür sei die Unachtsamkeit des Fahrers gewesen, der den bereits mit 21 Schlachtbullen und Schlachtkühen beladenen Transporter ohne vorherige Kontrolle übernommen hatte. Durch diese Nachlässigkeit konnte er daher nicht feststellen, dass die sieben Tiere, die sich im oberen Stockwerk des doppelstöckig geladenen LKW-Anhängers befanden, nicht genügend Platz über dem Rücken hatten. Die Tiere hatten nicht einmal die Möglichkeit in aufrechter Haltung zu stehen. Infolge der  Fahrtbewegungen kam es dann zu den erheblichen Verletzungen der Wirbelsäule einer größeren Kuh. Das Dach des Transporters zeigte bereits starke Blutverschmierungen auf, da das verletzte Tier seit vier (!) Stunden in der beschriebenen Enge befördert worden war. Bei den übrigen Tieren kam es nur deshalb zu keinen sichtbaren Verletzungen, weil sie einige Zentimeter kleiner waren. Sie dürften sich aber durch das ständige Anstoßen auch etliche Hämatome zugezogen haben.

 

Die Veterinärin veranlasste umgehend das Anheben des ausfahrbaren Fahrzeugdaches, um weitere Schmerzen und Schäden von den Tieren abzuwenden. Auf den Fahrer des Tiertransporters sowie auf die für die Verladung verantwortlichen Personen kommt nach Angaben Eggerts nun ein empfindliches Bußgeld zu.

 

Bei einem Transport von 1920 Putenhennen zur Schlachtung und einem weiteren Transport von 297 Schlachtferkeln wurden lediglich geringere Verstöße gegen die Dokumentationspflichten festgestellt. Hier wurden die Fahrer mündlich verwarnt und aufgefordert, die fehlenden Angaben unverzüglich nachzutragen.