Schweden: Besondere Einreisebestimmungen Hunde, Katzen und Frettchen
Von schwedischer Seite wird mangelndes Wissen bei Deutschen über die in Schweden geltenden besonderen tiergesundheitlichen Anforderungen bei der Einreise beklagt. Für die Einreise von Hunden und Katzen nach Schweden gelten neben der Cip-Kennzeichung und einer gültigen Tollwutimpfung noch weiter zusätzlich Anforderungen:
- Nachweis eines Tollwuttiters über 0,5 IE/ml, Test muss frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung, jedoch innerhalb der Gültigkeitszeit des Impfpräparates erfolgen,
- Entwurmung gegen den Kleinen Fuchsbandwurm (Echinococcus spp), ausgeführt durch einen Tierarzt mit einem Entwurmungsmittel mit Praziquantel-haltigem Wirkstoff, innerhalb von 10 Tagen vor der Einfuhr, zu bescheinigen im Heimtierausweis durch den Tierarzt.
Das Schwedische Zentralamt für Landwirtschaft hat dazu ausführliche Informationen auf Deutsch auf seiner Website veröffentlicht unter:
Link zur Information des Schwedischen Zentralamtes für Landwirtschaft








