Dienstleistungen
Dienstleistung:
Sie möchten einen bereits erteilten und noch gültigen Aufenthaltstitel wegen Ausstellung eines neuen Passes erneuern (übertragen) lassen?
Beschreibung:
Seit 01.09.2011 werden die Aufenthaltstitel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zusätzlichen Onlinefunktionen separat erteilt (Kreditkartenformat).
Der eAT wird nicht in den Pass übertragen.
Obwohl der eAT ein separates Dokument ist, ist seine Gültigkeit jedoch ausdrücklich an den genau bezeichneten aktuellen Pass gebunden.
Selbst unbefristete Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) müssen bei Erhalt eines neuen Passes neu ausgestellt werden.
Der neue Pass ist der Ausländerbehörde zusammen mit einem aktuellen biometrischen Passfoto (35x45 mm, Kopfgröße 32-26 mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) vorzulegen und zu diesem Pass ist der eAT zu beantragen.
Dazu werden von Antragstellern ab vollendetem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke genommen.
Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sie erhalten eine Nachricht mit Ihrer persönlichen PIN-Nummer, wenn der Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde ausgehändigt werden kann.
Bitte unbedingt beachten:
Sowohl die Antragstellung, als auch die Aushändigung des eAT sind mit sehr viel Zeitaufwand verbunden und eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Ohne vorherige Terminvereinbarung kann die Antragstellung und auch die Aushändigung des eAT nicht erfolgen.
Wenden Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung an unsere Ansprechpartner!
Abteilung:
Ausländerbehörde
Ausländer- und Personenstandswesen (FD)
| Dienstleistung: | Sie möchten einen bereits erteilten und noch gültigen Aufenthaltstitel wegen Ausstellung eines neuen Passes erneuern (übertragen) lassen? |
| Beschreibung: | Seit 01.09.2011 werden die Aufenthaltstitel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zusätzlichen Onlinefunktionen separat erteilt (Kreditkartenformat).
Der eAT wird nicht in den Pass übertragen.
Obwohl der eAT ein separates Dokument ist, ist seine Gültigkeit jedoch ausdrücklich an den genau bezeichneten aktuellen Pass gebunden. Selbst unbefristete Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) müssen bei Erhalt eines neuen Passes neu ausgestellt werden.
Der neue Pass ist der Ausländerbehörde zusammen mit einem aktuellen biometrischen Passfoto (35x45 mm, Kopfgröße 32-26 mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) vorzulegen und zu diesem Pass ist der eAT zu beantragen.
Dazu werden von Antragstellern ab vollendetem 6. Lebensjahr Fingerabdrücke genommen.
Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sie erhalten eine Nachricht mit Ihrer persönlichen PIN-Nummer, wenn der Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde ausgehändigt werden kann.
Bitte unbedingt beachten: Sowohl die Antragstellung, als auch die Aushändigung des eAT sind mit sehr viel Zeitaufwand verbunden und eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Ohne vorherige Terminvereinbarung kann die Antragstellung und auch die Aushändigung des eAT nicht erfolgen.
Wenden Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung an unsere Ansprechpartner!
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| Abteilung: | Ausländerbehörde Ausländer- und Personenstandswesen (FD) |








