Themenüberblick

Dienstleistungen

Dienstleistung:

Sie möchten Verwandte, Freunde oder Bekannte aus dem visumpflichtigen Ausland zu einem Besuchsaufenthalt bis zu maximal 90 Tagen in das Bundesgebiet einladen?



Beschreibung:

Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft) verlangt im Visumverfahren in der Regel eine von den Gastgebern gegenüber der Ausländerbehörde abzugebende Verpflichtungserklärung (Kostenübernahmeverpflichtung) nach § 68 AufenthG.

 

Wenn diese Verpflichtungserklärung nicht der Botschaft eingereicht wird, verlangt die Botschaft einen Nachweis, dass der Besucher selbst für die Kosten des Besuchsaufenthaltes aufkommen kann.

 

Für die Verpflichtungserklärung ist eine Bonitätsprüfung notwendig. Die Bonitätsprüfung des Gastgebers (Einlader)  erfolgt auf freiwilliger Basis, sie kann also verweigert werden. Ohne Bonitätsprüfung akzeptiert die deutsche Botschaft allerdings keine Verpflichtungserklärung.

 

Für weitere Informationen, den Verfahrensweg und den Antrag klicken Sie auf „Weitere Dokumente“ oder kontaktieren Sie unsere Ansprechpartner (Einladungen).

 

Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung mit den Ansprechpartnern.



Gebühren:

Verwaltungsgebühr: 25,00 € + evtl. Gebühren des Einwohnermeldeamtes



Abteilung: Ausländerbehörde
Ausländer- und Personenstandswesen (FD)