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Erstmals werden 25000 Tiere kreisweit gegen Blauzungenkrankheit geimpft

Dezernent Fricke und Veterinärin Dr. Graff informieren über Hintergrund und Verfahrenswege

 

Erstmalig werden nach Mitteilung des hauptamtlichen Kreisbeigeordneten Siegfried Fricke, der als Dezernent auch für den Fachbereich „Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen“ verantwortlich ist, im Landkreis Gießen demnächst rund 14.000 Rinder sowie etwa 10.000 Schafe und cirka 1000 Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Die flächendeckende Impfkampagne startet nach Auskunft von Dr. Stefanie Graff vom betreuenden Sachgebiet „Tierseuchenbekämpfung“ für Schafe und Ziegen voraussichtlich ab Ende Mai und für Rinder ab dem 6. Juni 2008.

 

Geimpft werden müssen alle Schafe, Ziegen und Rinder ab einem Alter von drei Monaten. Für die Grundimmunisierung sind Rinder zweimal im Abstand von 21 bis 28 Tagen zu impfen. Bei Schafen und Ziegen ist eine einmalige Impfung ausreichend. Die Impfungen sind dann jährlich aufzufrischen.

 

Um den benötigten Impfstoff dieses Jahr optimal nutzen zu können, werden nach Auskunft von Dezernent Fricke vom Veterinäramt Impfbezirke eingeteilt. Praktizierende Tierärzte können sich nach seinen Angaben bis zum 2. Mai 2008 beim Veterinäramt in Gießen melden, wenn sie Interesse an der Übernahme eines Impfbezirks haben. Die Ausgabe des Impfstoffs erfolgt ausschließlich über das Veterinäramt an die Tierärzte der Impfbezirke. Alle bekannten Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter werden Anfang Mai nach Angaben von Dr. Graff vom Veterinäramt mitgeteilt bekommen, bei welcher Tierarztpraxis sie ihre Tiere zur Impfung anmelden müssen.

 

Halter, die ihren Tierbestand bis zum Januar 2007 bei der Hessischen Tierseuchenkasse gemeldet haben, sind beim Veterinäramt bereit erfasst. Zurzeit sind 358 Rinder-, 285 Schaf- und 120 Ziegenbetriebe bekannt. Alle anderen werden von Dr. Graff gebeten, sich umgehend beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Gießen zu melden. Das gilt auch für Kleinst- und Hobbybestände. Für die Anmeldung können die auf der Kreis-Homepage (www.lkgi.de) unter der Rubrik „Veterinärwesen“ hinterlegten Anmeldeformulare verwendet werden. Die Formulare sind über die Fax- Nr. 06 41/96 61-414 oder auf dem Postweg an das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Rodheimer Straße 33 in 35398 Gießen zu senden. Die Anmeldung kann auch telefonisch 06 41/9 66 14-0 oder über E-Mail (poststelle.avv@lkgi.de) erfolgen.

 

Zusätzlich müssen sich alle Halterinnen und Halter, die bisher noch nicht bei der Hessischen Tierseuchenkasse erfasst sind, auch bei der Hessischen Tierseuchenkasse in Wiesbaden (Postfach 3223 in 65022 Wiesbaden) und beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung (In der Hessenhalle 1 in 36304 Alsfeld) anmelden, um im Herkunfts- und Informationssystem Tier (HIT) erfasst zu werden. Diese zusätzlichen Erfassungen sind notwendig, da die Impfmaßnahmen durch die Hessische Tierseuchenkasse finanziell unterstützt und in HIT registriert werden.

 

Die Hessische Tierseuchenkasse zahlt den Impfstoff und eine Beihilfe zu den tierärztlichen Impfgebühren. Die Beihilfe beträgt für Schafe und Ziegen 0,60 EUR pro Tier, für Rinder 1 EUR pro Tier und Impfung. Die restlichen Impfgebühren muss der Tierhalter selbst bezahlen.

 

Für die telefonische Beantwortung weitere Fragen steht das Kreis-Veterinäramt unter der Rufnummer 06 41/ 9 66 14-0 zur Verfügung.