Zierfische gefährden Gewässer
Koi-Herpesvirus kann Beständen schaden
In der Lahn im Bereich des Lahn-Dill-Kreises und des Landkreises Limburg-Weilburg ist bei verendeten Karpfen durch Untersuchungen des Landesbetriebes „Hessisches Landeslabor“ in Gießen kürzlich eine Infektion mit dem Koi-Herpesvirus (KHV) festgestellt worden. Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Siegfried Fricke, zuständiger Dezernent für das „Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz“, nimmt dieses veterinärmedizinische Ergebnis zum Anlass, um die Anglerwelt und die interessierte Bevölkerung über Gefahren dieses Erregers zu informieren.
Beim KHV handelt es sich um eine ansteckende Krankheit, die bei Koi-Karpfen erstmalig vor zehn Jahren in verschiedenen europäischen Ländern, in Israel und in den USA beobachtet worden ist und nun leider zunehmend auch in Deutschland auftrete. In Hessen waren bisher vor allem Koi-Karpfen von Hobbyhaltern betroffen.
Die Infektion, an der Koi-Karpfen und Nutzkarpfen gleichermaßen erkranken und verenden können, ist nach Angaben Beckers jetzt erstmals in Hessen in einem Fließgewässer aufgetreten. Da insbesondere in Nutzkarpfen-Haltungen hohe Tierverluste auftreten könnten, unterliegt die Infektion mit dem Koi-Herpesvirus seit Dezember 2005 der Anzeigepflicht. Daher sind vermehrt vorkommende tote Karpfen in Gewässern dem zuständigen Veterinäramt zu melden, um eine Untersuchung im Hessischen Landeslabor in Giessen zu ermöglichen. Es bestehe also eine Anzeigepflicht!
Das Koi-Herpesvirus ist für andere Tiere und den Menschen vollkommen ungefährlich.
Die Fachwelt vermutet, dass das aktuelle Karpfensterben in der benachbarten Lahn-Region auf das Aussetzen von Koi-Karpfen zurückzuführen ist.
Der Fund von toten Karpfen in der Lahn im Bereich des Landkreis Gießen ist deshalb dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unverzüglich anzuzeigen (Tel. 06 41/9 66 14-0). Der Landkreis Gießen ist bisher nicht vom Fischsterben betroffen.
Wer seine Zierfische durch Freilassen in natürliche Gewässer entsorgen wolle, darauf weist Dr. Stefanie Graff vom Gießener Veterinäramt hin, verstosse gegen das Tierschutzgesetz und sei im Schadenfall regresspflichtig.









