Dienstleistungen
Dienstleistung:
Sie sind nicht Bürger eines EU-Staates und möchten einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern lassen?
Beschreibung:
Sie sind nicht Bürger eines EU-Staates und möchten einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern lassen?
Für Bürger aus Nicht-EU-Staaten können nach dem AufenthG folgende Aufenthaltstitel erteilt werden:
- (befristete) Aufenthaltserlaubnis
- (unbefristete) Niederlassungserlaubnis sowie
- (unbefristete) Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Unsere Ansprechpartner informieren und beraten Sie gerne zu Ihrem Aufenthaltsrecht.
Formanträge finden Sie unter „weitere Dokumente“.
Seit 01.09.2011 werden die Aufenthaltstitel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zusätzlichen Onlinefunktionen separat erteilt (Kreditkartenformat) und nicht mehr in den Pass eingetragen.
Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sie erhalten eine Nachricht mit Ihrer persönlichen PIN-Nummer, wenn der Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde ausgehändigt werden kann.
Bitte unbedingt beachten:
Sowohl die Antragstellung, als auch die Aushändigung des eAT sind mit sehr viel Zeitaufwand verbunden.
Ohne vorherige Terminvereinbarung kann die Antragstellung und auch die Aushändigung des eAT nicht erfolgen.
Wenden Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung an unsere Ansprechpartner!
Im Regelfall muss jede/r Antragsteller/in nach Vollendung des 6. Lebensjahres persönlich den Antrag stellen (Aufnahme von Fingerabdrücken).
Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall bzw. Aufenthaltszweck unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind. Auch deshalb vereinbaren Sie bitte zur Antragstellung einen Termin mit den Ansprechpartnern, fragen Sie, welcher Aufenthaltstitel für Sie in Betracht kommt und welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen sollen.
In jedem Falle müssen Sie bei dem Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde gemeldet sein, einen gültigen Pass besitzen und ein aktuelles biometrisches Passbild vorlegen (35x45 mm, Kopfgröße 32-26 mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund und ohne Kopfbedeckung)
Abteilung:
Ausländerbehörde
Ausländer- und Personenstandswesen (FD)
| Dienstleistung: | Sie sind nicht Bürger eines EU-Staates und möchten einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern lassen? |
| Beschreibung: | Sie sind nicht Bürger eines EU-Staates und möchten einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern lassen?
Für Bürger aus Nicht-EU-Staaten können nach dem AufenthG folgende Aufenthaltstitel erteilt werden:
Unsere Ansprechpartner informieren und beraten Sie gerne zu Ihrem Aufenthaltsrecht.
Formanträge finden Sie unter „weitere Dokumente“.
Seit 01.09.2011 werden die Aufenthaltstitel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zusätzlichen Onlinefunktionen separat erteilt (Kreditkartenformat) und nicht mehr in den Pass eingetragen.
Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sie erhalten eine Nachricht mit Ihrer persönlichen PIN-Nummer, wenn der Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde ausgehändigt werden kann.
Bitte unbedingt beachten:
Sowohl die Antragstellung, als auch die Aushändigung des eAT sind mit sehr viel Zeitaufwand verbunden.
Ohne vorherige Terminvereinbarung kann die Antragstellung und auch die Aushändigung des eAT nicht erfolgen.
Wenden Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung an unsere Ansprechpartner!
Im Regelfall muss jede/r Antragsteller/in nach Vollendung des 6. Lebensjahres persönlich den Antrag stellen (Aufnahme von Fingerabdrücken).
Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall bzw. Aufenthaltszweck unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind. Auch deshalb vereinbaren Sie bitte zur Antragstellung einen Termin mit den Ansprechpartnern, fragen Sie, welcher Aufenthaltstitel für Sie in Betracht kommt und welche Unterlagen Sie zum Termin mitbringen sollen.
In jedem Falle müssen Sie bei dem Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde gemeldet sein, einen gültigen Pass besitzen und ein aktuelles biometrisches Passbild vorlegen (35x45 mm, Kopfgröße 32-26 mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund und ohne Kopfbedeckung) |
| Abteilung: | Ausländerbehörde Ausländer- und Personenstandswesen (FD) |








