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Förderbeträge für Kinder- und Jugendfreizeiten aufgestockt

Kreistagbeschluss rechtzeitig vor den Sommerferien – gesamte Richtlinien werden überarbeitet – Landkreis verbessert sich im Hessenvergleich

 

Der  Landkreis Gießen hat nach Aussage des Ersten Kreisbeigeordnenten (EKB) Dirk Oßwald in der letzten Sitzung des Kreistag die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen zum 01.Juli 2009 dahingehend geändert, dass Fahrten und Lager künftig  mit 2 Euro pro Tag und Teilnehmer vom Landkreis Gießen gefördert werden. „Wir möchten mit dem Beschluss die finanzielle Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis rechtzeitig zu den Freizeiten in den Sommerferien verbessern“, so der für Jugend und Soziales in der Kreisverwaltung zuständige Dezernent.

 

Gegenwärtig werden nach Ausführungen von Dirk Oßwald die gesamten Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen in einem Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses beraten, Sie sollen den gegenwärtigen Gesetzen und den pädagogischen Standards angepasst werden. Mit einer Verabschiedung der neuen Richtlinien sei  wegen der Komplexität der Themen aber erst zum Ende des Jahres  zu rechen.


Da die meisten Freizeiten im Sommer und Herbst durchgeführt werden, habe man sich entschlossen, nicht bis zum Inkrafttreten der neu überarbeiteten Richtlinien abzuwarten, sondern die Förderung jetzt anzupassen.

Der EBK ergänzte wörtlich: “Die aktuellen Fördersätze sind in den letzten 30 Jahre nicht angeglichen worden und der Landkreis Gießen belegte im hessenweiten Vergleich bei der finanziellen Unterstützung von Kinder- und Jugendfreizeiten einen hinteren Platz. Durch den aktuellen Beschluss wird hier deutliche Abhilfe geschaffen“.