Dienstleistungen
Dienstleistung:
Witwen- und Witwerrente. Kleine und große Witwen-/Witwerrente. Sie erhalten eine "große" Witwen-/Witwerrente sofern Sie das 45. Lj. vollendet haben oder ein waisenrentenberechtigtes Kind welches das 18. Lj. noch nicht vollendet hat, erziehen.
Beschreibung:
Beratung und Antragsaufnahme der Witwen- oder Witwerrente und Weiter-leitung zur Entscheidung an den zuständigen Rentenversicherungsträger
Unterlagen:
Letzter Rentenbescheid des Verstorbenen und Ihren Ihre eigene Versicherungsnummer und die Versicherungsnummer des Verstorbenen Falls der Verstorbene Beamter/Beamtin war: das "Festsetzungsblatt der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit" Personalausweis/Reisepass Vollmacht/Betreuerausweis Nachweis über Leistungsgewährung erstattungsberechtigter Träger (Sozialamt, Arbeitsamt) Geburtsurkunden der Kinder oder Familienstammbuch Heiratsurkunde Sterbeurkunde Nachweis über Schul-, Fachschul-, Hochschul-, Berufsausbildung nach dem 16. Lj. des Verstorbenen Gesellenbrief/Ausbildungsvertrag des Verstorbenen Nachweis über den Bezug von Krankengeld Wie und wo sind Sie seit dem 01.01.1975 krankenversichert ? Bankverbindung Flüchtlingsausweis, Spätaussiedlerbescheinigung des Verstorbenen Nachweis über zu erwartende Betriebs- oder Zusatzrente
Gebühren:
keine
Hinweise:
Voraussetzung zur Gewährung dieser Rente:
Der Verstorbene hat - die allgem. Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder
- bereits eine Rente bezogen.
Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben. Eine Antragsaufnahme erfolgt nur nach Terminvergabe
Abteilung:
Versicherungsamt
Ansprechpartner:
| Dienstleistung: | Witwen- und Witwerrente. Kleine und große Witwen-/Witwerrente. Sie erhalten eine "große" Witwen-/Witwerrente sofern Sie das 45. Lj. vollendet haben oder ein waisenrentenberechtigtes Kind welches das 18. Lj. noch nicht vollendet hat, erziehen. |
| Beschreibung: | Beratung und Antragsaufnahme der Witwen- oder Witwerrente und Weiter-leitung zur Entscheidung an den zuständigen Rentenversicherungsträger |
| Unterlagen: | |
| Gebühren: | keine |
| Hinweise: | Voraussetzung zur Gewährung dieser Rente: Der Verstorbene hat
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| Abteilung: | Versicherungsamt |
| Ansprechpartner: |








