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Dienstleistungen

Dienstleistung: Witwen- und Witwerrente. Kleine und große Witwen-/Witwerrente. Sie erhalten eine "große" Witwen-/Witwerrente sofern Sie das 45. Lj. vollendet haben oder ein waisenrentenberechtigtes Kind welches das 18. Lj. noch nicht vollendet hat, erziehen.

Beschreibung: Beratung und Antragsaufnahme der Witwen- oder Witwerrente und Weiter-leitung zur Entscheidung an den zuständigen Rentenversicherungsträger

Unterlagen:
  • Letzter Rentenbescheid des Verstorbenen und Ihren
  • Ihre eigene Versicherungsnummer und die Versicherungsnummer des Verstorbenen
  • Falls der Verstorbene Beamter/Beamtin war: das "Festsetzungsblatt der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit"
  • Personalausweis/Reisepass
  • Vollmacht/Betreuerausweis
  • Nachweis über Leistungsgewährung erstattungsberechtigter Träger (Sozialamt, Arbeitsamt)
  • Geburtsurkunden der Kinder oder Familienstammbuch
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Nachweis über Schul-, Fachschul-, Hochschul-, Berufsausbildung nach dem 16. Lj. des Verstorbenen
  • Gesellenbrief/Ausbildungsvertrag des Verstorbenen
  • Nachweis über den Bezug von Krankengeld
  • Wie und wo sind Sie seit dem 01.01.1975 krankenversichert ?
  • Bankverbindung
  • Flüchtlingsausweis, Spätaussiedlerbescheinigung des Verstorbenen
  • Nachweis über zu erwartende Betriebs- oder Zusatzrente


  • Gebühren: keine

    Hinweise: Voraussetzung zur Gewährung dieser Rente:
    Der Verstorbene hat
    • die allgem. Wartezeit von 5 Jahren erfüllt oder
    • bereits eine Rente bezogen.
    Die Ehe muss zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültig bestanden haben. Eine Antragsaufnahme erfolgt nur nach Terminvergabe

    Abteilung: Versicherungsamt

    Ansprechpartner: