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Dienstleistungen

Dienstleistung: Schengener Abkommen (Mitführen von Betäubungsmitteln) nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens

Beschreibung: Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

Unterlagen:
  •  ausgefülltes Formular (vom behandelnden Arzt)


Gebühren: 10 EURO

Hinweise:

Um Terminvereinbarung wird gebeten.



Abteilung: Verwaltung
Gesundheitsamt (FD)

Ansprechpartner: Schindler, Mona
Schmidt, Mirja

Formulare: Formular Schengener Abkommen (318kb)