Dienstleistungen
Dienstleistung:
Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Beschreibung:
Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (§ 30 Abs. 3 StVO) und in der Hauptreisezeit vom 01.07. - 31.08. (Ferienreiseverordnung) für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw.
Sonn- und Feiertagsverbot von 0-22 Uhr auf allen Straßen, in der Hauptreisezeit von 7-20 Uhr auf Bundesautobahnen
Unterlagen:
formeller Antrag mit ausführlicher Begründung, Nachweise über die Notwendigkeit
Gebühren:
je nach Dauer und Fahrtstrecke von 20,00 € bis 175,00 €
Hinweise:
Bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind strenge Maßstäbe anzuwenden! Wirtschaftliche oder wettbewerbsrechtliche Gründe können nicht berücksichtigt werden.
Abteilung:
Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner:
Brokmann, Ingrid
Formulare:
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Feiertagsverbot) (62kb)
| Dienstleistung: | Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung (StVO) |
| Beschreibung: | Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (§ 30 Abs. 3 StVO) und in der Hauptreisezeit vom 01.07. - 31.08. (Ferienreiseverordnung) für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw. Sonn- und Feiertagsverbot von 0-22 Uhr auf allen Straßen, in der Hauptreisezeit von 7-20 Uhr auf Bundesautobahnen |
| Unterlagen: | formeller Antrag mit ausführlicher Begründung, Nachweise über die Notwendigkeit |
| Gebühren: | je nach Dauer und Fahrtstrecke von 20,00 € bis 175,00 € |
| Hinweise: | Bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind strenge Maßstäbe anzuwenden! Wirtschaftliche oder wettbewerbsrechtliche Gründe können nicht berücksichtigt werden. |
| Abteilung: | Straßenverkehrsbehörde |
| Ansprechpartner: | Brokmann, Ingrid |
| Formulare: | Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Feiertagsverbot) (62kb) |








