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Dienstleistung: Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Beschreibung: Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen (§ 30 Abs. 3 StVO) und in der Hauptreisezeit vom 01.07. - 31.08. (Ferienreiseverordnung) für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw.

Sonn- und Feiertagsverbot von 0-22 Uhr auf allen Straßen, in der Hauptreisezeit von 7-20 Uhr auf Bundesautobahnen


Unterlagen: formeller Antrag mit ausführlicher Begründung, Nachweise über die Notwendigkeit

Gebühren: je nach Dauer und Fahrtstrecke von 20,00 € bis 175,00 €

Hinweise: Bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind strenge Maßstäbe anzuwenden! Wirtschaftliche oder wettbewerbsrechtliche Gründe können nicht berücksichtigt werden.

Abteilung: Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpartner: Brokmann, Ingrid

Formulare: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Feiertagsverbot) (62kb)