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„Rattenbekämpfung in Lollar“

Bericht der Giessener Allgemeinen Zeitung vom 15.04.2009

 

Zu dem Bericht „Nach Rattenfund weiter keine Lösung“ nimmt die Dr. Breitbach als Leiterin des Gesundheitsamtes beim Landkreis Gießen wie folgt Stellung:

 

Die Frage, ob das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet sei, das verwahrloste Anwesen in der Albert-Schweitzer-Straße 12 in Lollar auf Grundlage der dort in der Vergangenheit aufgetauchten Ratten räumen zu lassen, ist nach Aussage von Dr. Barbara Breitbach (Leiterin des Kreisgesundheitsamts) zwischen den Hygienefachleuten des Gesundheitsamtes und dem Lollarer Bürgermeister bereits mehrfach erörtert worden.

 

Klar ist laut  Dr. Breitbach, dass das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz nur dann eine Rechtsgrundlage zum Handeln habe, wenn durch die Ratten eine konkrete Gesundheitsgefahr für Menschen bestehe. Dies ist hier aber nicht der Fall, wie bereits mehrfach von Mitarbeitern des Gesundheitsamtes gegenüber den Nachbarn des verwahrlosten Grundstücks erläutert und von diesen auch verstanden wurde.

 


„Die Öffentlichkeit kann davon ausgehen und darauf vertrauen, dass das Gesundheitsamt mit seinem Sach- und Fachverstand bei der Abschätzung möglicher Gesundheitsgefahren durch Ratten oder andere Schädlinge stets die erforderliche Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ausübt, insbesondere wenn es um den Gesundheitsschutz von Kindern geht“, erläuterte Dr. Breitbach.

 

„In diesem Sinne sind in der Vergangenheit in Lollar die betroffenen Grundstücksnachbarn, insbesondere die Kindertagesstätte eingehend von  Experten des Gesundheitsamtes informiert und beraten worden. Irrationalen Ängsten im Zusammenhang mit Gesundheitsgefahren durch Ratten konnte nach den vorliegenden Rückmeldungen so wirksam entgegengewirkt werden“, war von der Leiterin des Gesundheitsamtes zu erfahren.

 

Auch bei einem persönlichen Gespräch mit dem Lollarer Bürgermeister Dr. Wieczorek am 06.03.2009 habe Dr. Breitbach im Beisein des Gesundheitsdezernenten Siegfried Fricke nochmals klargestellt, dass derzeit keine Gesundheitsgefahren für Nachbarn des verwahrlosten Grundstücks bestehe.

 

Gleichzeitig wurde laut Aussage von Dr. Breitbach das Angebot unterbreitet, für diesen Personenkreis eine Informationsveranstaltung über Ratten und damit zusammenhängende Probleme durchzuführen. Bis heute sei aber dieses Angebot des Landkreises nicht wahrgenommen worden, dass davon ausgegangen werden könne, dass kein Bedarf bestehe. Unabhängig davon wird nach Informationen aus dem Gesundheitsamt das Grundstück derzeit regelmäßig durch einen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes besichtigt, um mögliche relevante Veränderungen der Verhältnisse vor Ort erkennen zu können.

 

Zusammenfassend kommt das Gesundheitsamt des Landkreises zu dem Ergebnis, dass es derzeit keine Rechtsgrundlage für den Landkreis gebe, Maßnahmen zur Beseitigung der vorliegenden Missstände auf dem verwahrlosten Grundstück zu ergreifen. Ob das Grundstück auf Grund einer anderen Rechtsgrundlage geräumt werden könne, beispielsweise nach dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherung und Ordnung (HSOG), liege nach Aussage von Frau Dr. Breitbach in der Entscheidungsbefugnis der zuständigen Behörde, dem städtischen Ordnungsamt.