Anhörungsausschuss sieht von Erörterung ab: Akten gehen zurück an Gemeinde |
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Widersprüche gegen Beitragsbescheide der Gemeinde Rabenau
Wie Landrat Marx dieser Tage mitteilte, haben er als gesetzlicher Vorsitzender des Anhörungsausschusses sowie die mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraute Juristin Eva Eckhardt entschieden, von einer Erörterung der über 1.100 Widersprüche gegen Abwasserbeitragsbescheide der Gemeinde Rabenau abzusehen.
„Das durch das Gesetz vorgegebene, wichtigste Ziel einer Anhörung ist es immer, auf die gütliche Erledigung eines Widerspruchs hinzuwirken. Dieses Ziel kann hier nicht erfüllt werden, da bereits die überaus große Zahl der Widersprüche eine auf alle Einzelfragen angemessen eingehende Erörterung unmöglich macht. Ein aufwendiges und auch kostenintensives Anhörungsverfahren ist vor diesem Hintergrund weder den Widerspruchsführern noch dem Steuerzahler zuzumuten“, so der Landrat in einer Pressemitteilung.
Zu weiteren Einzelheiten bedürfe es keiner Auskunft, da es sich letztlich um ein internes Verwaltungsverfahren handele. „Eines kann ich jedoch sagen: Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht und auch die grundsätzlichen Fragen sehr sorgfältig geprüft.“
Die Widerspruchssachen wurden wieder an die Gemeinde Rabenau zurückgegeben, die nunmehr über die Widersprüche zu entscheiden hat. |
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