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Dienstleistung: Antrag auf Erteilung eines "Kleinen Waffenscheines" nach § 10 Abs. 4 Waffengesetz (neu)

Beschreibung: Berechtigt zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (außerhalb des eigenen Grundstücks/der eigenen Wohnung)

Unterlagen: nur Antrag

Gebühren: 50,00 Euro

Hinweise: Die Zuverlässigkeitsprüfung erfolgt durch die Waffenbehörde. (kein polizeiliches Führungszeugnis !)

Abteilung: Waffenwesen

Ansprechpartner: Failing, Michael

Formulare: Antrag auf Erteilung des Kleinen Waffenscheines (75kb)

 

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