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Dienstleistung: Altersrente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahres

Beschreibung: Beratung und Antragsaufnahme der Altersrente für Frauen ab dem 60. Lebensjahr und Weiterleitung zur Entscheidung an den zuständigen Rentenversicherungsträger

Unterlagen:
  • Versicherungsverlauf/Rentenauskunft
  • Rentenversicherungsnummer
  • Personalausweis/Reisepass
  • Vollmacht/Betreuerausweis
  • Nachweis über den Bezug von Arbeitslosengeld-/Hilfe
  • Nachweis über den Bezug von Sozialhilfe/Wohngeld
  • Geburtsurkunden der Kinder/ Familienbuch
  • Nachweis über Schul-, Fachschul-, Hochschul-, Berufsausbildung nach dem 16. Lebensjahr
  • Ausbildungsvertrag/Gesellenbrief
  • Nachweis über Pflegetätigkeit
  • Nachweis über den Bezug von Krankengeld
  • Anschrift Ihrer Krankenkasse seit dem 01.01.1975
  • Bankverbindung
  • Flüchtlingsausweis, Spätaussiedlerbescheinigung
  • Nachweis über zu erwartende oder erhaltene Betriebs-, Zusatzrente, Pension
  • Bei nicht nachgewiesenen Beitragszeiten Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Anschriften ehemaliger Arbeitgeber
  • Versicherungskarten, Aufrechnungsbescheinigungen, Quittungskarten


  • Gebühren: keine

    Hinweise: Voraussetzungen:
    Diese Altersrente erhalten auf Antrag alle Frauen, die
    • das 60. Lebensjahr vollendet haben
    • die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben
    • nach Vollendung des 40 Lebensjahres mehr als 10 Jahre für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit zurückgelegt haben
    • Vor Vollendung des 65. Lbj. müssen bestimmte Hinzuverdienst- grenzen eingehalten werden.
    Achtung: Für ab dem 01.01.1940 geborene Versicherte wird die Altersgrenze angehoben (monatliche Rentenminderung)

    Abteilung: Versicherungsamt

    Ansprechpartner: Schlag, Bärbel

     

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