Beanstandungen nehmen deutlich zu
Bildunterschrift:
Der zuständige Erste Kreisbeigeordnete Dirk Oßwald begleitete im vergangenen Jahr die amtliche Tierärztin Pamela Simon während einer der Tiertransportkontrollen. Bild: Landkreis Gießen
Tiertransportkontrollen 2011: Schwerwiegende Verstöße vor allem auf der Autobahn
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen hat bei Kontrollen von Tiertransporten im vergangenen Jahr alleine mehr als 4300 Rinder und Schweine überprüft. Insgesamt gab es 112 Beanstandungen, wie die Jahresstatistik für Tiertransportkontrollen verrät. „Der Tier- und Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelsicherheit haben für den Landkreis Gießen eine hohe Bedeutung“, sagt der zuständige Erste Kreisbeigeordnete Dirk Oßwald. Der Landkreis nehme seine Aufgabe sehr ernst und habe im Vorjahr die Personalkapazitäten verstärkt.
Der Schwerpunkt lag auch 2011 wieder auf Kontrollen im fließenden Verkehr auf den Autobahnen. Diese wurden von einer amtlichen Tierärztin des Landkreises Gießen in enger Zusammenarbeit mit Polizeibeamten der Polizeiautobahnstation Mittelhessen mit Sitz in Butzbach regelmäßig durchgeführt. Zusätzlich fanden zwei Kontrollen in Zusammenarbeit mit dem Regionalen Verkehrsdienst Gießen statt.
Bei 57 Tiertransportkontrollen auf der Autobahn sind insgesamt 2140 Rinder (davon 1452 Kälber), 2192 Schweine (davon 1300 Ferkel), 347 Schafe, 31 Pferde, 2240 Stück Geflügel und 12 Tonnen Fische kontrolliert worden. Dabei wurden 44 Transporte (2010: 43) beanstandet, wobei oft auch mehrere verschiedene Mängel gleichzeitig bei demselben Tiertransport festgestellt wurden, so dass sich insgesamt 112 Beanstandungen ergaben. 2010 waren es noch 78.
„Besonders doppelstöckige Transporte von erwachsenen Rindern und dreistöckige Transporte von Kälbern waren oft zu bemängeln, weil der Platz über dem Rücken der Tiere nicht ausreichte“, berichtet Dirk Oßwald nach Auswertung der statistischen Daten. Tiere, die so transportiert werden, müssten meist viele Stunden in unnatürlicher Haltung auf dem Transporter stehen. In mehreren Fällen war sogar so wenig Platz, dass einige Tiere mit dem Rücken gegen das Fahrzeugdach oder einen Zwischenboden stießen. „Es dürfte wohl niemandem schwerfallen, sich vorzustellen, dass dies für die Tiere erhebliche Leiden bedeutet, und dass den Tieren dadurch Schmerzen zugefügt werden“, sagt er.
Die Gefahr, dass die Tiere während des Transportes verletzt werden, ist groß. Meistens kommt es nicht zu äußerlich sichtbaren Verletzungen, sondern zu Blutergüssen. Durch ein Ermittlungsersuchen bei der zuständigen Behörde des Zielschlachthofs konnte etwa nachgewiesen werden, dass mehreren Tieren durch den Transport massive Blutungen im Rückenbereich zugefügt wurden. Die Folge: Eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Bei einem weiteren besonders schweren Fall wurden Kälber dreistöckig transportiert und stießen mit dem Rücken gegen die Zwischenböden. Bei der angeordneten Teilumladung musste der Fahrer noch dazu ermahnt werden, mit den Tieren vernünftig umzugehen, da er dabei beobachtet wurde, wie er ein Kalb an den Ohren hochzerrte. „Sowohl dieser Fahrer als auch der Transportunternehmer mussten ein saftiges Bußgeld zahlen“, sagt Dirk Oßwald.
Außerdem wurden, wie in solchen Fällen üblich, die zuständigen Behörden über den Vorfall informiert. Das kann dazu führen, dass dem Fahrer der Befähigungsnachweis beziehungsweise dem Transporteur die Zulassung als Transportunternehmer entzogen wird.
„Im vergangenen Jahr wurden auch besondere Aktionen durchgeführt“, berichtet der Erste Kreisbeigeordnete weiter. Bei einer Tiertransportkontrolle im November war er selbst mit unterwegs und konnte sich vor Ort ein Bild von der Arbeit der Kontrolleure machen.
Es wurde auch eine koordinierte Tiertransportkontrolle unter Beteiligung mehrerer Hessischer Veterinärämter und Polizeiautobahnstationen von der Gießener amtlichen Tierärztin Pamela Simon gemeinsam mit Veterinärrätin Claudia Eggert (Veterinäramt Lahn-Dill-Kreis) und Polizeioberkommissar Erik Brüning (Polizeiautobahnstation Mittelhessen) organisiert. Eine Tiertransportkontrolle im Rheingau-Taunuskreis wurde von Pamela Simon in Amtshilfe begleitet.
Auch bei Tiertransportkontrollen am Bestimmungsort wurden Mängel aufgedeckt. Von 97 kontrollierten Transporten wurden 14 beanstandet. Hier wurden zum Beispiel behornte und nicht behornte Tiere in einer Gruppe transportiert, die maximal erlaubten Gruppengrößen wurden überschritten, und es fielen Tiere auf, die im Haltungsbetrieb nicht tierschutzgerecht gepflegt worden sind. Ein Transporteur hatte seine Tiere schon am Tag vor der Schlachtung im Stall des Schlachthofes abgeladen, ohne dafür zu sorgen, dass den Tieren Trinkwasser zur Verfügung steht. Dieser Mangel wurde noch am selben Tag von der amtlichen Tierärztin entdeckt und behoben. Der Anlieferer erhielt einen Bußgeldbescheid, seitdem achtet er bei seinen Anlieferungen immer peinlich genau darauf, dass die Tiere gut untergebracht und versorgt sind.
Auf Vogelbörsen und Reptilienbörsen im Landkreis Gießen wurden rund 6400 Tiere von 636 Anbietern kontrolliert, wobei insgesamt 121 Verstöße gegen die Börsenauflagen festgestellt wurden. Dabei handelte es sich oft um zu kleine Ausstellungsbehältnisse oder sogar die Ausstellung von Tieren in Transportbehältnissen. Weitere Mängel waren fehlendes Wasserangebot, fehlendes Futterangebot, fehlender Sichtschutz oder Versteckmöglichkeiten. In einigen Fällen wurden auf den Vogelbörsen von den Anbietern die sogenannten Umsatzvolieren nicht genutzt, was auch mehrmals dazu führte, dass Vögel frei in der Halle flogen.










