Themenüberblick

Dienstleistungen

Dienstleistung: Fahrerlaubnis für Mietwagen, Taxi, Krankenwagen, Kraftomnibusse

Unterlagen:  
  • Antragsvordruck (ist erhältlich und auszufüllen bei der Fahrerlaubnisbehörde)
  • biometrisches Passbild in der Größe 35 x 45 mm
  • Führerschein sowie Führerschein zur Fahrgastbeförderung
  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
  • Des weiteren ist bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt ein Führungszeugnisder Belegart "0" zu beantragen
Nach Anlage 5 Ziffer 1 zur FeV müssen sich folgende Bewerber einer ärztlichen Eignungsuntersuchung unterziehen und hierüber einen Nachweis erbringen sowie ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 zur FeV vorlegen: Bewerber
  • um die LKW-Klasse (C, C1, CE, C1E)
  • um die Verlängerung der Bus-Klasse (D, D1, DE, D1E) bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
  • um die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
Einer erweiterten Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 Ziffer 2 der FeV müssen sich folgende Personen unterziehen: Bewerber
  • um die Ersterteilung einer Busklasse (D, D1, DE, D1E)
  • um die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi, Mietwagen, Krankenwagen)
  • um die Verlängerung einer Busklasse (D, D1, DE, D1E) ab dem 50. Lebensjahr
  • um die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr
Zur Durchführung der Untersuchung nach Anlage 5 Ziffer 1 zur FeV ist derzeit jeder Arzt berechtigt. Die Untersuchungen mit den Aussagen zu den besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Ziffer 2 können nur durch einen Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden. Der Nachweis ist in Form eines Gutachtens zu führen.

Gebühren: zur Zeit je nach Antragsart zwischen 32,90 € und 65,60 €

Abteilung: Kfz.-Fahrerlaubnisbehörde Laubach (Außenstelle)
Kfz.-Fahrerlaubnisbehörde Klein-Linden, Bachweg 9

Formulare: Antrag Ersterteilung (67kb)

 

Zurück