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„Gelbe Karte“ wirkt

Gelbe Karte

Nur fünf der Verwarnten wurden erneut auffällig


Landkreis Gießen. Die „Gelbe Karte“ im Straßenverkehr gibt es seit April 2011. Sie ist ein Gemeinschaftsprojekt von Polizei und Landkreis und sie zeigt Wirkung, wie Polizeipräsident Manfred Schweizer anlässlich einer Zwischenbilanz nach zwei Jahren gemeinsam mit Landrätin Anita Schneider und Erstem Kreisbeigeordnetem Dirk Oßwald verkündet: „Nur fünf der verwarnten jungen Menschen sind erneut auffällig geworden. Die Quote der Wiederholungstäter liegt damit im Gesamtzeitraum unter zwei Prozent. Das ist ein messbarer Erfolg und der Beleg dafür, dass das Projekt tatsächlich eine erzieherische Wirkung hat.“

 

Die Idee, im Landkreis Gießen junge Menschen, die in bestimmten Deliktsbereichen auffällig geworden sind, zu verwarnen und ihnen aufzuzeigen, dass sie mit Straftaten möglicherweise ihren Führerschein gefährden, ist im Präventionsrat entstanden. Dazu Dirk Oßwald, Vorsitzender des Präventionsrats im Landkreis Gießen: „Einen Führerschein bekommt nur, wer auch charakterlich dazu in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen und verantwortungsvoll am Straßenverkehr teilzunehmen. Randalierer und Gewalttäter setzen also meist ohne es zu ahnen ihre Fahrerlaubnis aufs Spiel. Um jungen Männern und Frauen dies deutlich zu machen, haben wir im Landkreis Gießen die „Gelbe Karte“ eingeführt.“

 

Dafür meldet die Polizei der Führerscheinstelle des Landkreises, wenn junge Menschen im Alter zwischen 14 und 30 Jahren auffällig werden – unabhängig davon, ob das Vergehen mit dem Straßenverkehr zu tun hat oder nicht. 337 Mitteilungen sind in den vergangenen zwei Jahren bei der Fahrerlaubnisbehörde eingegangen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen dann, ob und welche Maßnahmen sinnvoll sind und verschicken gegebenenfalls die sogenannte „Gelbe Karte“, eine Verwarnung auf gelbem Papier.

 

154 Delinquenten haben diese Ermahnung bislang erhalten, berichtet Landrätin Anita Schneider als Verantwortliche für den Fachbereich Verkehr, in dem die „Gelben Karten“ bearbeitet werden. Sie lobt die präventive Wirkung der Aktion und die differenzierte Herangehensweise: „Wir wollen damit den jungen Menschen zur Einsicht verhelfen. Deswegen wird in jedem Einzelfall entschieden, was den Betroffenen hilft.“ 152 Mal wurde in der Folge eine Eignungsprüfung in Form einer medizinisch-psychologischen- oder ärztlichen Begutachtung angeordnet. 23 Mal wurde bereits der Führerschein eingezogen. Nur acht Mal wurde nach einer Mitteilung keine Maßnahme auf den Weg gebracht.

 

Am häufigsten wurden im Zusammenhang mit der „Gelben Karte“ Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz registriert, nämlich insgesamt 171 Mal in den Jahren 2011 und 2012. In 110 Fällen wurden junge Menschen beim Fahren ohne Fahrerlaubnis erwischt, meist handelt es sich dabei um „frisierte“ Mofas. „Solche Vergehen hängen ja tatsächlich mit dem Straßenverkehr zusammen. Aber auch so genannte Rohheitsdelikte – also Körperverletzung, Nötigung oder Raub – werden der Führerscheinstelle gemeldet. Immerhin 48 Fälle“, erläutert Polizeihauptkommissar Gerhold Bunge als zuständiger Sachbearbeiter im Polizeipräsidium.

 

Die Reaktionen auf die „Gelben Karten“ sind insgesamt verhalten. „Wir hatten aber mal einen besorgten Vater, der bei uns anrief und uns dafür lobte“, erzählt der Leiter der Führerscheinstelle, Edwin Frei. „Weil die mahnenden Worte es Vaters bisher offenbar keine Besserung brachten, war diese offizielle Ermahnung das, was der junge Mann zur Einsicht brauchte.“ Dieser Warnschuss macht den jungen Betroffenen klar, dass sie bei wiederholtem Fehlverhalten etwas Wichtiges verlieren könnten – nämlich ihren Führerschein. 157 der ermahnten jungen Menschen waren bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis, sieben hatten einen Antrag darauf gestellt. Die 173 Täter ohne Führerschein gefährden die Zulassung zur Führerscheinprüfung, falls sie demnächst die Fahrerlaubnis erlangen möchten und erneut auffällig werden.