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   Uferschwalben erhalten neue Wohnungen im Kreisgebiet

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lochförmige Zugänge für die Uferschwalben

in aufgeschütteten Sandbergen

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lochförmige Zugänge für die Uferschwalben

in aufgeschütteten Sandbergen

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Uferschwalbe im Sturzflug.

 

Fotos: Kreisverwaltung Gießen:

          Rudi Crecelius

EKB Becker lobt Teamarbeit von Ökonomie und Ökologie – Dr. Steul liefert Infos

 

Im Kies- und Sandabbaubetrieb der Firma „Steinmüller“ in Linden-Großen-Linden und auf dem Gelände der Firma „Cemex-Kies und Splitt GmbH“ in Heuchelheim werden in großem Stil Bruträume für Uferschwalben zur Verfügung gestellt. Für den Ersten Kreisbeigeordneten (EKB) Stefan Becker zeigt dieser Vorgang, „dass Ökonomie und Ökologie trotz unterschiedlicher Interessenlagen durchaus erfolgreich zusammenarbeiten können“. Die beiden Unternehmen haben sich nämlich nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde auf freiwilliger Basis dafür entschieden, den Uferschwalben auf ihrem Firmengelände Brut- und Ruheräume einzurichten. Für Becker handelt es sich dabei um „positives Engagement für den Artenschutz“.

 

Die Uferschwalbe ist mit rund zwölf Zentimetern Körperlänge die kleinste heimische Schwalbenart. Ihre Oberseite ist von erdbrauner Farbe, ihre Unterseite ist beige gefärbt, mit einem braunen Brustband. Sie hat einen kurzen, schwach gegabelten Schwanz, Männchen und Weibchen sind gleich gefärbt. Ihr natürlicher Lebensraum sind offene Augebiete größerer Flüsse.

 

Voraussetzung für die Ansiedlung und Brut der Uferschwalbe sind Steilwände aus Lehm, Sand und Kies, in die sie ihre Brutröhren graben. Solche Steilwände kommen in der Natur im Binnenland in der Regel als Abbruchkanten an Prallufern vor, die aber durch den Ausbau und die Begradigung der Flüsse verlorengegangen sind. Deshalb müssen Uferschwalben in der Regel auf Sekundärlebensräume wie Kies-, Sand- und Tongruben ausweichen, wo sie annähernd die gleichen Lebensbedingungen vorfinden. Da in derartigen Tagebauen oft Grundwasser gestaut wird, steht auch ein „wohnortnahes“ Jagdrevier für die Vögel bereit.

 

Vom Menschen geschaffene Ersatzbiotope, wie sie in der Grube „Steinmüller“ und dem „Cemex“-Gelände bestehen, erfordern ebenfalls eine Sicherung. Um sie zu erhalten, müssen die Steilwände außerhalb der Brutzeit neu abgegraben werden, da sie sonst allmählich abflachen und nicht mehr als Brutraum zur Verfügung stehen. Gleichzeitig dürfen aber Kolonien dieser geschützten Vogelart nach Auskunft von Dr. Hannelore Steul, in der Unteren Naturschutzbehörde für das Fachgebiet „Vogelschutz“ zuständig, durch Abbauarbeiten während der Brutzeit nicht zerstört werden.

 

Positiv bewertet Dr. Steul für die Kreisverwaltung, dass in den beiden heimischen Betrieben aufgrund der vereinbarten Absprachen mit den Firmenleitungen den Uferschwalben-Kolonien Brutplätze zur Verfügung gestellt werden. Überdies sei das jeweilige Personal der beiden Betriebe mittlerweile schon zu „Uferschwalben-Experten“ geworden, die Beschäftigten könnten sich ihr Firmengelände ohne die liebgewordenen Sommergäste nur mehr schwer vorstellen.

 

Um zu verhindern, dass Brutplätze nach Beendigung des Abbaubetriebes durch Erosion unbrauchbar werden, muss die Rekultivierungsplanung Maßnahmen zum Erhalt der Steilwände vorsehen.

 

Uferschwalben sind in Mitteleuropa nur im Sommer anzutreffen; sie überwintern in Ostafrika und kehren im April/Mai in ihre mitteleuropäischen Brutgebiete zurück. Hier leben sie in Kolonien, die mehre hundert Paare umfassen können. Ihre selbst gegrabenen Brutröhren in Steilwänden sind zwischen 60 und 100 Zentimeter lang, mit einer kammerförmigen Erweiterung am Ende, in der das Nest angelegt wird. Das Gelege aus fünf bis sechs Eiern wird von beiden Partnern bebrütet. Die Jungen schlüpfen nach zwei Wochen und werden von den Eltern zunächst im Nest gefüttert. Später kommen sie ihnen zur Futteraufnahme in der Brutröhre entgegen. Nach rund drei Wochen sind sie flügge. In warmen Sommern brüten die Uferschwalben zweimal. Im September/Oktober ziehen sie in ihre Winterquartiere. Die Nahrung der Uferschwalben besteht aus Insekten, die im Flug erbeutet werden.