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Dienstleistungen

Dienstleistung: Zuteilung roter Dauerkennzeichen (07er Kennzeichen) für Sammler von Oldtimerfahrzeugen

Beschreibung:

Erstmalige Zuteilung eines roten Kennzeichen



Unterlagen:

Voraussetzungen :

  • das Fahrzeug muss vor 30 Jahren erstmals Zugelassen worden sein
  • es muss dem Originalzustand entsprechen, bzw. originalgetreu restauriert sein
  • es muss sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und
  • es muss der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen

 

Vorzulegen sind:

  • formloser Antrag (schriftlich) auf Zuteilung roter Kennzeichen
  • Versicherungsbestätigung (7-stellige EVB Nummer) für rote Kennzeichen gem. § 23 Fahrzeug- Zulassungs- Verordnung (FZV)
  • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart „O“), ist zu beantragen bei der Wohnortgemeinde (Einwohnermeldeamt). Es darf bei Zuteilung der Kennzeichen nicht älter als drei Monate sein.
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (Punktekartei). Der Antrag kann unter www.kba.de <http://www.kba.de/>  abgerufen werden. Die Auskunft darf ebenfalls nicht älter als drei Monate sein.
  • Gutachten einer anerkannten Prüforganisation über die Einstufung des Fahrzeuges als Oldtimerfahrzeug.


Gebühren:

Kosten für

  • Zuteilungsbescheid (einschließlich Fahrzeugscheinheft)  120,40 € 
  • Kennzeichenschilder (2 Stück) ca. 20 €
  • Fahrtennachweisbuch 5 € -10 €

 

Die Kraftfahrzeugsteuer beträgt für PKW/LKW  192,60 € und für Motorräder  46,20 €

 

Die Versicherungsprämie ist bei Ihrer oder einer anderen Versicherung zu erfragen.



Abteilung: Straßenverkehrsbehörde

Ansprechpartner: Dzengel, Rainer

 

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